Hallo,
Ich betreibe ein Gewerbe und bin vorsteuerabzugsberechtigt. Leider ist eines meiner versendeten Pakete bei DHL verschwunden. Ich möchte daher so schnell wie möglich einen Nachforschungsauftrag stellen. Jetzt lese ich jedoch, dass Unternehmen die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur den Nettobetrag ersetzt bekommen. Jetzt frage ich mich, warum ist das so? Ich habe den Artikel inkl. USt. verkauft, muss daher die USt. an das Finanzamt abführen. Warum bekomme ich von DHL die abgeführte USt. nicht zurück? Durch den Paketverlust würde mir demnach ein Verlust in Höhe der USt. entstehen. Stimmt das so oder mache ich einen Denkfehler? Meine weitere Frage lautet: Bekomme ich die an DHL gezahlten Versandkosten zurück? Leider steht dazu nichts auf dem Nachforschungsauftrag. Ich freue mich auf Antworten.
Schöne Grüße
silbereuro