Gew. Paketverlust bei DHL - nur Nettoerstattung?

Hallo,

Ich betreibe ein Gewerbe und bin vorsteuerabzugsberechtigt. Leider ist eines meiner versendeten Pakete bei DHL verschwunden. Ich möchte daher so schnell wie möglich einen Nachforschungsauftrag stellen. Jetzt lese ich jedoch, dass Unternehmen die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur den Nettobetrag ersetzt bekommen. Jetzt frage ich mich, warum ist das so? Ich habe den Artikel inkl. USt. verkauft, muss daher die USt. an das Finanzamt abführen. Warum bekomme ich von DHL die abgeführte USt. nicht zurück? Durch den Paketverlust würde mir demnach ein Verlust in Höhe der USt. entstehen. Stimmt das so oder mache ich einen Denkfehler? Meine weitere Frage lautet: Bekomme ich die an DHL gezahlten Versandkosten zurück? Leider steht dazu nichts auf dem Nachforschungsauftrag. Ich freue mich auf Antworten.

Schöne Grüße
silbereuro

Hallo silbereuro

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner. Bei allem was mit der Post zu tun hat, würde ich auch bei der Post nachfragen. Lass dich einfach mit jemanden verbinden der Verantwortlich ist. Vorgesezte, Chef usw. Meist bekommst du dann den richtigen.

Levitron
www.Kopisoft.de

Hallo,
kann ich dir leider absolut nicht helfen

Hallo,
ich weiss es leider nicht.
Gruss,
Pascal

Da hat mal wieder jemand eine Unternehmung aufgemacht, der zwar vieles kann, aber nicht viel weiß…

Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, solltest du deine Rechte und Pflichten nämlich kennen!

Der geübte Kaufmann holt sich die USt. nämlich vom Finanzamt zurück, da er nämlich einen Forderungsausfall hat.