Guten Tag,
angenommen jemand möchte ein Gewächshaus in der Größe 12 x 12 x 3,5 m in Brandenburg aufbauen. Laut §55 BbgBO ist das genehmigungsfrei.
Weiter angenommen, das Gewächshaus würde gelegentlich künstlerischen Performances, Workshops und anderen kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, auch Diskussionsrunden eines gemeinnützigen e.V. dienen und würde mehr als 50m³(§58)umbautes Volumen betragen.
Müsste eine Baugenehmigung erfolgen? Wenn ja, käme vielleicht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Betracht?
Fiktiv wird das Gewächshaus auf einem gepachteten Kunstgarten errichtet.
Vielen Dank für Hilfe vorab!
Grüsse
Diana
Hallo Diana,
dem Planer dieses fiktiven Vorhabens würde ich dringend eine Beratung im zuständigen Bauamt empfehlen. Gerade bei öffentlichen Veranstaltungen (auch von gemeinnützigen Vereinen) sollte man vorsichtig sein, da im Falle eines Unfalles/Brandes oder sonstigen Unglücks schnell seitens der Geschädigten die Schuldfrage in Hinsicht auf nicht berücksichtigte Bauvorschriften aufkommen kann. Zumal die Errichtigung nicht auf eigenem Grund und Boden erfolgt.
Des weiteren wäre n. m. M. auch der Versicherungsschutz zu klären, und spätestens dabei müsste die Nutzung berücksichtigt werden.
Viel Glück trotzdem wünscht BM
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