Gewährleistun bei PKW Kauf von privat

Hi!
Ich habe mir von einem bekannten einen Corsa mit einem Jahr Tüv für 300Euro gekauft.Es wurde gesagt,das dieses Auto sofort fahrbereit ist.Kleine Mängel halt.Es wurde kein schriftlicher Vertrag aufgesetzt.
Nachdem ich dann den Innenraum sauber gemacht hatte und die defekte Elektrik in Gang gebracht hatte,hat mein Mann gesehen,das unter der Batterie ein riesieges Rostloch ist,welches auch den Holm angegriffen hat.Dieses Loch ist nichtmehr schweißbar, weil es nichtmal mehr einen Ansatzpunkt zum reparieren gibt.
Der Verkäufer sagt, weil wir wegen dem Aussmaß der Zerstörung zur Kontrolle den Kotflügel abgebaut haben,wir hätten schon daran geschraubt und er müsste es nicht zurücknehmen.
Stimmt das?Ich halte es für arglistige Täuschung, nur hab ich es auch nicht so dicke, das ich den Anwalt auf gut Glück nehme, und der mich dann am Ende kostet.
Was kann ich in diesem Fall tun?
Freue mich über input, da ich mit meinem Latein echt am Ende bin… :frowning:
LG

Hallo,

§433 BGB sagt:

Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Im §434 BGB heißt es weiter:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Kann man mit dem Auto fahren? Ja. Also wäre 1.) schon mal abgehakt.

So. Nun stellen wir uns die Frage, was man bei einem alten Auto für 300 Euro, das im Zustand „mit Mängeln“ verkauft wurde, für eine Beschaffenheit erwarten kann und was so ein Auto üblicherweise für eine Beschaffenheit aufweist. M.E. muss man bei einem solchen Auto durchaus mit solchen Mängeln rechnen. Abgesehen davon, dass bei einem solchen Preis ein Rechtsstreit kaum lohnend wäre, wird ein Richter das wohl ähnlich sehen.

Gruß

S.J.

Ich habe mir von einem bekannten einen Corsa mit einem Jahr
Tüv für 300Euro gekauft.Es wurde gesagt,das dieses Auto sofort
fahrbereit ist.Kleine Mängel halt.Es wurde kein schriftlicher
Vertrag aufgesetzt.
Nachdem ich dann den Innenraum sauber gemacht hatte und die
defekte Elektrik in Gang gebracht hatte,hat mein Mann
gesehen,das unter der Batterie ein riesieges Rostloch
ist,welches auch den Holm angegriffen hat.Dieses Loch ist
nichtmehr schweißbar, weil es nichtmal mehr einen Ansatzpunkt
zum reparieren gibt.
Der Verkäufer sagt, weil wir wegen dem Aussmaß der Zerstörung
zur Kontrolle den Kotflügel abgebaut haben,wir hätten schon
daran geschraubt und er müsste es nicht zurücknehmen.
Stimmt das?Ich halte es für arglistige Täuschung, nur hab ich
es auch nicht so dicke, das ich den Anwalt auf gut Glück
nehme, und der mich dann am Ende kostet.
Was kann ich in diesem Fall tun?
Freue mich über input, da ich mit meinem Latein echt am Ende
bin… :frowning:
LG

Es tut mir Leid aber das ist eben immer der wunde Punkt bei den Geschichten mit dem „Bekannten“. Man sollte gerade bei diesen Geschäften darauf nicht vertrauen. Er hat das Fahrzeug mit einem Jahr noch gültigen TÜV verkauft. Also hat er eigentlich nichts falsch gemacht. Ich kann mir zwar nicht vorstellen das nach dem letzten TÜV das Auto in einen derartigen rostigen Zustand gekommen ist aber entweder kennt er den TÜV Menschen gut oder aber der war bei der TÜV Abnahme nicht bei der Sache. Es geht eigentlich nur über ein faires Gespräch zu regeln. Denn ohne Kaufvertrag und jede schriftliche Vereinbarung steht hier Aussage gegen Aussage. Tut mir Leid aber ich glaube selbst den Rechtsanwalt könnt ihr euch sparen das wird dann erst richtig teuer. Der Verkäufer kann jederzeit behaupten das er das Fahrzeug als Bastlerteil abgegeben hat und damit erübrigt sich eigentlich jeder weitere Kommentar.
Passt beim nächsten mal besser auf und nehmt euch einen Fachmann mit.

Hi!

ich glaube, dass da nicht viel zu tun bleibt. Der Kaufvertrag wurde mündlich abgeschlossen daher wird Aussage gegen Aussage stehen. Hat der Verkäufer nun jegliche Geährleistung ausgeschlossen oder wurde darüber nicht gesprochen? Der einzige Weg ist m.E. der über arglistige Täuschung.Dazu müsste aber bewiesen werden, dass der Verkäufer von diesem Schaden wusste. Ganz klar gesagt; ohne Anwalt geht der Fall nur zu lösen wenn der Verkäufer mitmacht und den Wagen freiwillig zurücknimmt Aber auch vor Gericht wäre der Fall schwer zu lösen, weil eben der schriftliche Kaufvertrag fehlt.Und noch eins. Ich bin seit 30 Jahren im Automobilgeschäft tätig. Ein Auto für 300.- Euro welches sowohl fährt als auch 100%ig Verkehrs- und Betriebssicher ist habe ich in dieser Zeit nicht gesehen.Ausgenommen Verkäufe in der Verwndschaft.
MfG

Hallo,

die Frage ist, in welcher Stellung dein Bekannter verkauft hat. Also war es ein Privatverkauf oder hat er als Gewerblicher gehandelt.
Wahrscheinlich wird es privat sein. Aber auch da besteht, wenn nicht explizit ausgeschlossen ein gewisses Recht auf mangelfreie Übereignung. Die Frage ist, ob bei einem Fahrzeug für 300 EUR sich die Mühe lohnt, einen Rechtsstreit zu führen.
Grds. ist es so, dass, wenn von einer Zerstörung oder nicht mehr Verwendbarkeit des Fahrzeugs ausgegangen werden muss, das Fahrzeug nicht für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist und du einen Anspruch auf Reparatur oder Auszahlung hast. Die Wahl steht jedoch beim Verkäufer.
Problematisch ist, dass du mangels Schriftverkehr kaum etwas beweisen kannst. Zur Lektüre würde ich dir die §§ 433, 434, 437 BGB empfehlen. Darüber kommst du schon ein Stück weiter.
Ob im konkreten Fall von einer arglistigen Täuschung gem. § 123 BGB gesprochen werden kann, ist fraglich. Dazu ist der geschildertet Fall nicht detailiert genug.

Zusammenfassend würde ich dir empfehlen ihn mit ein paar §§ zu erfreuen und die oben genannten Ansprüche aus Kaufvertrag schriftlich an deinen Bekannten zu schicken. Dann hast du was in der Hand. Und ihm hoffentlich etwas Angst gemacht, sodass er die 300 EUR wieder rausrückt und du das Auto zurück geben musst oder er es repariert.

Ich hoffe geholfen zu haben.

VG

Hallo,

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder für das was er tut. Somit auch jeder Private. Aber auch Sie als Käufer, für das was Sie tun.
Was ist geschehen? Ein Jahr soll das Auto noch fahren - heißt eine stark eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit.
Wenn Sie das Auto zulassen können - das wird ja wohl möglich sein - dann hat der Verkäufer seine mündliche Zusage eingehalten. Das Loch in der Bodenplatte schaut zwar schlimm aus, doch steht es womöglich dieser kurzen Nutzung nicht im Wege. Es sei denn, Sie lassen das Fahrzeug nochmals überprüfen und es muss aus Sicherheitsgründen aus dem Verkehr gezogen werden. Dann hätten Sie etwas in der Hand, das der Zusage des Verkäufers, Sie könnten noch ein Jahr fahren, entgegensteht.
Das Loch alleine genügt nicht unbedingt - es muss die Sicherheit gefährdet sein.

Der Siebenbürger

hi ich weis die antwort kommt spät hab es jetzt erst gesehen sorry . aber trotzdem kurze info da das auto von jemand privat abgekauft wurde gibt es leider keine garantie für solche sachen und wenn auch kein vertrag aufgesetzt wurde erstrecht nicht aber du hast bestimmt schon gemerkt das man da nichts machen kann.
bei solchen sachen kann man nur aus den fehlern lernen und sich beim nächsten mal fachlichen rat holen am besten probefahrt in die nächste werkstatt und kurz angucken lassen. dann bleibt ein sowas meistens erspart.
trotzdem wünsch ich alles gute
mfg tony