Gewährleistung

Hi,

A kauft von einem Händler einen neuen VW-Tempomat und lässt diesen im Autohaus einbauen (der Tempomat befindet sich am Blinkerhebel). 2 Monate nach Einbau funktioniert er nur noch manchmal, also vermutl. Sachmangel. A kann jedoch den Tempomat nicht ausbauen und zum Händler schicken, da er sonst ohne Blinker mit dem Auto fahren müsste, was nicht zulässig ist. Welche Rechte kann hier A gegen den Händler geltend machen? Muss der Händler zwangsläufig einen neuen Tempomat schicken bevor der alte ausgebaut und hingeschickt wird? Muss man hier die Gewährleistungsansprüche an den Händler stellen oder direkt an VW, da Originalteil (Rechnung von Händler hat jedoch keinen Bezug zum Originalteil, da nur „GRA Polo“ in der Rechnung steht).

Hallo,

für mich stellt es sich so dar:

Gewährleistung muß A an den Händler stellen. Er ist sein direkter Vertragspartner, egal wer Hersteller des Produktes ist.

Wenn das Produkt an sich mangelhaft ist, kann der Verkäufer wiederum beim Hersteller seine Rechte geltend machen.

Ist das Produkt mangelhaft, so hat der Verkäufer (in diesem Fall der Händler) ein Recht auf 3-malige Nachbesserung.

Nach 3-maliger Nachbesserung hat A insgesamt 3 Rechte:

  1. Wandlung --> A bekommt sein Geld zurück, Verkäufer bekommt Ware zurück
  2. Minderung --> Preisnachlass für A
  3. Ersatzlieferung --> A bekommt neues Produkt

In diesem Fall muß also A dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung einräumen. Das heißt in die Werkstatt fahren und basteln lassen. Ein Recht auf Ersatzwagen oder ähnliches gibt es in so einem Fall meines Wissens nicht.

Gruß
Rudi

A kauft von einem Händler einen neuen VW-Tempomat und lässt
diesen im Autohaus einbauen (der Tempomat befindet sich am
Blinkerhebel). 2 Monate nach Einbau funktioniert er nur noch
manchmal, also vermutl. Sachmangel. A kann jedoch den Tempomat
nicht ausbauen und zum Händler schicken, da er sonst ohne
Blinker mit dem Auto fahren müsste, was nicht zulässig ist.
Welche Rechte kann hier A gegen den Händler geltend machen?
Muss der Händler zwangsläufig einen neuen Tempomat schicken
bevor der alte ausgebaut und hingeschickt wird? Muss man hier
die Gewährleistungsansprüche an den Händler stellen oder
direkt an VW, da Originalteil (Rechnung von Händler hat jedoch
keinen Bezug zum Originalteil, da nur „GRA Polo“ in der
Rechnung steht).

Hallo,

Wieso muß das Teil geschickt werden? Kann der Kunde den Wagen nicht zu seinem Händler bringen, der den Tempomat eingebaut hat und entweder warten, bis das Teil getauscht wurde, oder sich vom Händler einen Leihwagen geben lassen? Einen Leihwagen kriegt mein Vater sogar von seinem Citroen Händler, der nun wirklich einen sehr kleinen Betrieb hat.

Gruß
Sticky

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Händler ist in diesem Fall nicht das Autohaus (AH hat das Gerät+Auto überprüft), sondern ein Onlineshop. Würde A das Gerät ausbauen lassen und zurück schicken, so würde das ja mindestens 5-7 Werktage dauern, und so lange wäre das Auto ohne Blink- und Scheibenwischhebel (sitzt beides an Lenkstockschalter). Das heißt A könnte seine Rechte per eMail direkt an den Verkäufer stellen.

Der Händler ist in diesem Fall nicht das Autohaus (AH hat das
Gerät+Auto überprüft), sondern ein Onlineshop. Würde A das
Gerät ausbauen lassen und zurück schicken, so würde das ja
mindestens 5-7 Werktage dauern, und so lange wäre das Auto
ohne Blink- und Scheibenwischhebel (sitzt beides an
Lenkstockschalter).

Hallo,

das verstehe ich nicht. Bevor das Teil eingebaut wurde, konnte A doch wohl auch Blinken und Wischen, oder ?

Gruß

Matthias