Gewährleistung

Wer kann helfen? Wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekaut. Unser Bauträger verweigert uns nun schriftlich die Übernahme der Gewährleitung, wenn wir uns nicht für seine Standard-Produkte entscheiden. Wir haben bei seinen Handwerkern und in den von ihm vorgegebenen Lieferanten unsere Fliesen, Parkett etc. ausgesucht - nur halt nicht die Standardprodukte sondern höherwertige. Jetzt sagt er wir würden seinen Gewinn schmälern und ohne seine Gewinnspanne kann er die Geährleistung nicht übernehmen. Wir aber verhandeln mit seinen Handwerkern doch aber lediglich über die Aufzahlungen …
Ist das rechtens?
XXXXXXXX
Gibt es eine Mindestbreite für Einfahrten auf das eigene Grundstück? Wo kann ich das nachsehen??
Für Hilfe danket, Corinna

Wer kann helfen? Wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekaut.
Unser Bauträger verweigert uns nun schriftlich die Übernahme
der Gewährleitung, wenn wir uns nicht für seine
Standard-Produkte entscheiden.

Einen generellen Ausschluss der Gewährleistung kann der Bauträger sicherlich nicht vornehmen. Dies müsste aber in eurem Vertrag geregelt sein. Sofern der Bauträger höherwertige Ausstattungen über seine Handwerker anbietet und ihr diese schliesslich auch bezahlt, muss er auch hier die Gewährleistung übernehmen. Für höherwertige/andersartige Leistungen, die ihr ohne Einverständnis mit den Handwerkern aushandelt, könnte der Bauträger evtl. die „Höhe“ des Gewährleistungsbetrages einschränken. Bsp: Parkett anstelle Teppichboden. Er muss aber zumindest für die „Standardausstattung“, hier Teppich, Gewährleistung übernehmen. Ich würde mit den Handwerkern eine separate Gewährleistungverpflichtung aushandeln.

Wir haben bei seinen
Handwerkern und in den von ihm vorgegebenen Lieferanten unsere
Fliesen, Parkett etc. ausgesucht - nur halt nicht die
Standardprodukte sondern höherwertige. Jetzt sagt er wir
würden seinen Gewinn schmälern

ja ja, die armen Bauträger. Nach unten knüppeln, nach oben jammern. wer´s glaubt, wird selig.

und ohne seine Gewinnspanne
kann er die Geährleistung nicht übernehmen.

s.oben

Wir aber
verhandeln mit seinen Handwerkern doch aber lediglich über die
Aufzahlungen …
Ist das rechtens?
XXXXXXXX
Gibt es eine Mindestbreite für Einfahrten auf das eigene
Grundstück? Wo kann ich das nachsehen??

Bei uns im Münchner Raum z.Zt. jedenfalls nicht :smile:.
Da kannste auch gucken kommen.

Für Hilfe danket, Corinna

sofern hilfreich, gewähret
Gruß
BW

Halo Cora,

lasst Euch mal nicht übern Tisch ziehen:

  • nach VOB/B ("§ 13Mängelansprüche") habt Ihr einen klar definierten Anspruch auf Gewährleistung
  • nach BGB (§ 634) hättet Ihr zudem Anspruch auf Gewährleistung, sofern keine Baumaßnahmen betroffen wären

Eine Änderung zu diesen Gesetzlichen Regelungen könnt ihr nur ausdrücklich vereinbaren, wenn ihr entsprechendes im Vertrag schriftlich fixiert habt. Im Nachhinein zu sagen, dass die Art des Materials einen Gewährleistungsanspruch verwirkt, ist m.E. argumentativ nicht durchzuhalten. Lediglich wenn durch die Art der Ausführung die Regeln der Technik (DIN o.ä.) auf Euren Wunsch verletzt werden sollen, hätte der Bauträger eine kleine Chance - aber das hört sich bei Euch nicht danach an …

Gruß

Tim

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