Gewährleistung

Hallo Experten,

es geht um eine frage der Produktgewährleistung. Also:

Mann kauft sich vor 1,5 Jahren Bergstiefel in
Trekking-Laden. Die Stiefel gehen in dieser Zeit
aufgrund mangelhafter Verarbeitung dreimal kaputt
(Verwunderlich, da sie mit rund 300 Euro im oberen
Preissegment von Bergstiefel liegen). Mann bringt die
Schuhe also zum Laden, wo sie an den Hersteller
eingeschickt werden und kostenlos nachgebessert werden.
Nun ist es ein viertes Mal passiert. Die Leute im Laden
sagen dem Mann er könne entweder vom Kaufvertrag
zurücktreten oder aber Wandlung beantragen ABER: Erst
müssten die Stiefel erneut zum Hersteller geschickt
werden der dann darüber entscheidet.
Mann wundert sich: Schließlich hat er die Stiefel im
Laden und nicht beim Hersteller gekauft. Kann Mann beim
4. Schadensfall nicht vom Laden direkt, mit dem
schließlich der Kaufvertrag geschlossen wurde, neue
Stiefel erhalten?

Gruß
Tom

Kann Mann beim
4. Schadensfall nicht vom Laden direkt, mit dem
schließlich der Kaufvertrag geschlossen wurde, neue
Stiefel erhalten?

Hi,

doch, hat der Bergsteiger korrekt erkannt. Vertragspartner ist der Laden und nicht der Hersteller. Die meisten Läden versuchen aber sich „zu winden“ wie „Lindwürmer“ und verweisen auf den Hersteller etc. aber das ist rechtlich nicht okay. Wenn wie hier Nachbesserung schon mehrfach fehlschlug, kann Rücktritt oder Neulieferung verlangt werden.

Hinweis für den Laden: nach § 478 II BGB kann sich der Laden an den Hersteller wenden (Rückgriff). Der Verbraucherkunde soll gerade nicht auf den Hersteller verwiesen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__478.html

Mfg vom

showbee

Nachtrag:
Hallo,

ich hoffe es geht auch im in D gekauft Schuhe… mit Schwitzer Recht kenn ich mich nicht aus…

Gruss

showbee

Danke für Deine Antwort!

Ich glaube der Mann um den es geht hat die Stiefel vor
seinem Umzug in die Schweiz gekauft :wink:

Gruß
Tom

Nochmal Frage
Hi Showbee,

dem Mann wurde jetzt durch den Lade beschieden, daß die
dortigen Verkäufer nicht die Kompetenz hätten zu
entscheiden ob es sich um einen Produktschaden im Sinne
der Gewährleistung oder um Verschulden seitens des
Mannes handele. Deshalb müsse der Hersteller
entscheiden, zu dem die Stiefel dann eingeschickt
werden müssten.

Ist das so ok? Der Mann hat eigentlich keine Lust
darauf mehrere Wochen zu warten, da der Laden nicht
einmal mehr in seinem Heimatland liegt, was den Vorgang
zusätzlich verkompliziert.

Gruß
Tom

Ist das so ok? Der Mann hat eigentlich keine Lust
darauf mehrere Wochen zu warten, da der Laden nicht
einmal mehr in seinem Heimatland liegt, was den Vorgang
zusätzlich verkompliziert.

Hallo,

dann sollte wegen vergeblicher Nacherfüllungsversuche der Rücktritt erklärt werden. Dann werden die Leistungen rückabgewickelt und der ehemalige Wandersmann bekommt sein Geld abzüglich einer „Abnutzung“ zurück. Der Wandersmann kann ja gerne seine Adresse zurücklassen, aber ob es Sachmangel ist oder nicht, ist immer streitbar. Weil dieser Streit aber nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden soll, hat ja der Laden ein Rückgriffsrecht auf den Hersteller/Großhändler.

Gruß vom

showbee