Gewährleistung

Person xy hat eine externe Festplatte gekauft, als er sie dann am PC ausprobieren wollte ging sie nicht. Er ließ sie auch in einer IT Abteilung überprüfen die sagten dass das Ding defekt ist.
Nun hat aber Person den Kassenbon im Geldbeutel mitgeschleppt und es ist blöderweise ein Teil des Datums verloren gegangen nämlich das Jahr 2006. Alles andere kann man lesen.
Kann Person Xy trotzdem die defekte Festplatte umtauschen?
Kann er die Festplatte auch gegen die eines anderen Herstellers im Fachhandel tauschen?
Kann es nachvollzogen werden über die Kasse oder Scanner (EAN Code) wann die Ware verkauft wurde?

Hallo!

Die Gewährleistungsansprüche hängen nicht davon ab, ob man einen Kassenbon besitzt, sondern davon, mit wem man - und wann, einen Vertrag geschlossen hat.
Natürlich ist der Kassenbon hilfreich und das Datum ist insbesondere deswegen nicht schlecht, weil man damit sehr leicht beweisen kann, ob der Defekt innerhalb der 6-Monatsfrist, nach der die Beweislastumkehr eintritt, aufgetreten ist.
Im günstigsten Fall wird der Verkäufer eh nicht darauf achten, ansonsten kann ich mir gut vorstellen, dass man den Kaufzeitraum schon deswegen gut eingrenzen kann, weil Festplatte XY nicht drei Jahre lang zum Preis von X Euro angeboten wird. Man wird also u.U. aus dem Kaufpreis auf das Datum zurückschließen können.
Im Streitfalle ist es natürlich auch hilfreich, wenn man Zeugen für den Kauf hat - vielleicht war man ja nicht allein im Laden, als man das Ding gekauft hat.
Was Gewährung der Gewährleistungrechte angeht, Käufer im Grundsatz die Wahl, ob er eine Reperatur wünscht oder ein neues Gerät - es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des § 439 III BGB vor.

Gruß,

Florian.

Kann Person Xy trotzdem die defekte Festplatte umtauschen?

Es handelt sich nur um ein Beweisproblem. Vermutlich kann man die fehlende Jahreszahl aus anderen Informationen extrahieren (gab es das betreffende Modell letztes Jahr überhaupt schon?).

Kann er die Festplatte auch gegen die eines anderen
Herstellers im Fachhandel tauschen?

Gesetzlich nein (jedenfalls nicht vor dem 3.(?) Reparaturversuch), aber wer weiß, was der Händler dazu sagt…

Kann es nachvollzogen werden über die Kasse oder Scanner (EAN
Code) wann die Ware verkauft wurde?

Normalerweise ja. Gerade bei Computerartikeln wird ja oft die Seriennummer auf die Rechnung gedruckt (und wohl auch intern gespeichert), damit Gewährleistugsbetrug schwieriger wird. Das könnte dem Kunden zu Gute kommen…

LG
Stuffi

Vielen Dank!
Kann ich gut nachvollziehen. Vielen Dank!!!

Nein

Gesetzlich nein (jedenfalls nicht vor dem 3.(?)
Reparaturversuch), aber wer weiß, was der Händler dazu sagt…

Hallo,

der Käufer muss sich überhaupt nicht auf eine Reparatur einlassen:

BGB § 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Gruß

S.J.

BGB § 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl
die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen.

Daß der Händler die Festplatte nicht aufschraubt und mit der Zahnbürste reinigt ist bei diesem Produkt sowieso klar - es ging jedoch darum, ob der Kunde eine ANDERE, uU mängelfreie Sache verlangen kann.

„Herr X, mein Dacia springt morgens schlecht an, kann ich stattdessen den Porsche da in der Auslage haben?“

LG
Stuffi

Hallo,

der Käufer muss sich überhaupt nicht auf eine Reparatur
einlassen:
BGB § 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl
die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen.

es gibt aber noch einen Satz (3):
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Demnach hat der Käufer nicht immer die Wahl. Und imho kann das Recht auf zwei Reparaturversuche auch noch in den AGB stehen (was aber hier ja eh’ nicht in Frage kommt).
Gruß
loderunner (ianal)

Hy Stuffi…

Daß der Händler die Festplatte nicht aufschraubt und mit der
Zahnbürste reinigt ist bei diesem Produkt sowieso klar

Würde ich so nicht pauschalisieren. Wenn beispielsweise einfach nur das Contollerkabel nicht richtig aufgesteckt ist, kann der Händler das Ding ohne weiteres innerhalb kürzester Zeit wieder voll funktionsfähig machen… (er wird wahrscheinlich eh das Gehäuse mal kurz aufschrauben, um zu gucken, ob der Kunde in das Gehäuse nicht mal kurz eine 20 GB Platte statt der gekauften 200 GB Platte eingebaut hat), zumindest handhaben wir das bei einem grösseren nicht blöden Elektromarkt so… ;o) dessen Name natürlich hier nicht erwähnt werden darf…