Hallo,
das es bei einem Neubau nach einiger Zeit zu Setzrissen kommen kann ist ja allgemein bekannt und auch keine große Überraschung.
Wie sieht es denn nun aber mit der Beseitigung selbiger aus? Läuft das im Rahmen der Gewährleitung des Bauträgers oder muss ich selber einen Malerbetrieb damit beauftragen?
Danke und Gruß
Cora
Hallo
generelle Antwort: während der Gewährleistungszeit haftet der Bauträger, dieser ist zu unterrichten und muss den Mangel beseitigen (lassen).
Gruß
Prima, das Kunden inzwischen Setzungsrisse akzeptieren. Das ist natürlich ein Mangel und unterliegt der Gewährleistung.
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Ich habe das gleiche Problem. Wo kann man nachlesen (Urteile etc.), daß das ein Baumangel ist? Vielen Dank für Eure Antworten.
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Hallo
natürlich ist ein Setzriss ein Baumangel, den muss man nicht akzeptieren.
Würde mal googeln.
Ein Mangel ist in jedem Fall dem Bauträger/Firma anzuzeigen.
Gruß
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