Gewährleistung

Hallo!

Paulchen hat nen „Oldtimer“ (Simson S50, BJ 1977) aus der DDR. Da der Hersteller mittlerweile nicht mehr existent is, hat jemand aufgrund der Marktsituation die Nachproduktion von Teilen aller Art übernommen. Diese Nachproduktionen sind aber dermaßen schlecht/ungenau/wieauchimmer, dass jeder Cent verschwendet scheint, u alles nur auf DDR-Originalteile zurückgreifen will…

Hier mal ein konkretes Beispiel:
Paulchen hat sich im Frühjahr 2008 Fußrasten- u Griffgummis gekauft u muss nun, nach nichmal 6 Monaten feststellen, dass sie erheblich gerissen sind. Inwiefern greift da die Gewährleistungspflicht des Herstellers? Die mittlerwele über 30 Jahre alten Originalteile sind übrigens noch rissfrei, trotz jahrelanger Beanspruchung… Paulchen hat auch noch nen Spatz (SR4-1K), BJ 1969, bei dem (bis auf die Reifen) alles original is u keinerlei Rissbildung an mittlerweile 39 Jahre alten (!!!) Gummiteilen zu erkennen is…

Der Verkäufer kann schliesslich nix dafür, wenn er nur Schund geliefert bekommt, daher will Paulchen sich mal an den Hersteller wenden. Hat Paulchen da ne Chance, oder sollte er sich vllt ein neumodisches Plasteklo kaufen u es regelmäßig (alle 1-2 Jahre) mitm Gelben Sack entsorgen u hernach komplett ersetzen?

Gruss

Mutschy

Hallo,

Hier mal ein konkretes Beispiel:
Paulchen hat sich im Frühjahr 2008 Fußrasten- u Griffgummis
gekauft u muss nun, nach nichmal 6 Monaten feststellen, dass
sie erheblich gerissen sind. Inwiefern greift da die
Gewährleistungspflicht des Herstellers? Die mittlerwele über

Dem Hersteller gegenüber bestehen in Ermangelung eines Vertragsverhältnisses grundsätzlich überhaupt keine Ansprüche. Kann der Käufer dem Verkäufer gegenüber nachweisen, dass es ein Sachmangel ist, der schon bei Übergabe bestand, kann er Nacherfüllung im Rahmen der Sachmängelhaftung verlangen.

30 Jahre alten Originalteile sind übrigens noch rissfrei,
trotz jahrelanger Beanspruchung… Paulchen hat auch noch nen
Spatz (SR4-1K), BJ 1969, bei dem (bis auf die Reifen) alles
original is u keinerlei Rissbildung an mittlerweile 39 Jahre
alten (!!!) Gummiteilen zu erkennen is…

Keiner ist verpflichtet sich an der Qualität des Wettbewerbs zu orientieren. Unterschiedliche Lieferanten = unterschiedliche Qualität

Der Verkäufer kann schliesslich nix dafür, wenn er nur Schund
geliefert bekommt, daher will Paulchen sich mal an den
Hersteller wenden. Hat Paulchen da ne Chance, oder sollte er
sich vllt ein neumodisches Plasteklo kaufen u es regelmäßig
(alle 1-2 Jahre) mitm Gelben Sack entsorgen u hernach komplett
ersetzen?

Wenn überhaupt ein Anspruch besteht, dann immer nur mit dem Verkäufer. Dieser ist zur Erfüllung des Kaufvertrags verpflichtet. Der Hersteller sitzt vermutlich irgendwo in Fernost, wo ganz andere Gesetze gelten. Auf welcher Grundlage sollte man da Ansprüche stellen können?

Gruß

S.J.