wenn ich eine Firma beauftrage und ich kurz nach Fertigstellung der Arbeiten erhebliche Mängel fest stelle und die Firma kurz danach pleite macht. Was ist dann mit meiner Gewährleistung???
Wenn dieser Unternehmer danach eine neue Firma gründet (in beiden Fällen nur Einzelunternehmer) kann ich dann die neue Firma dann mit meinen Gewährleistungsansprüchen kontaktieren???
Ich weiß, ziemlich kniffliche Situation, trotzdem bin ich für jede Ansage und Antwort dankbar.
ein Einzeluntenehmer haftet stets persönlich für alles, egal wie er augenblicklich seine Firma nennt. Dein Ansprechpartner ist also nicht die neue Firma und auch nicht an die alte, sondern Herr X persönlich. Das ist deshalb keine knifflige Situation, sondern eine ganz einfache.
Hallo,
eine schwierige Situation. Der „Gläubiger“ wird sich mit seinen Forderungen aus der „Konkursmasse“ bedienen müssen. Die Forderungen aus der Gewährleistung gehören zur „Konkursmasse“. Chancen stehen relativ schlecht. Bürgschaft vorhanden? Dann wiederum besser.
Wenn dieser Unternehmer danach eine neue Firma gründet (in
beiden Fällen nur Einzelunternehmer) kann ich dann die neue
Firma dann mit meinen Gewährleistungsansprüchen
kontaktieren???
Der gleiche Unternehmer als Einzelunternehmer? Oder verschiedene Unternehmer „in persona“, lediglich der eigentliche Macher als Chef?
Hier besteht m.E. Klärungsbedarf. Grundsätzlich aber wie bereits hier geschrieben: Die ursprüngliche Firma und deren Inhaber zuerst.