hallo zusammen…
hab mal eine allgemeine frage…
wie lang hab ich gewährleistung bei einem autokauf wenn keine garantiebrief besteht ??
und wir lang kann ich fehlendes zubehöhr (das im kaufvertrag steht), dass bei der übergabe nicht ausgeliefert wurde noch einfordern
???
wäre nett wenn mir jemand helfen könnte…
gruss und danke vorab
Hallo,
wie lang hab ich gewährleistung bei einem autokauf wenn keine
garantiebrief besteht ??
und wir lang kann ich fehlendes zubehöhr (das im kaufvertrag
steht), dass bei der übergabe nicht ausgeliefert wurde noch
einfordern
???
in beiden Fällen 24 Monate ab Gefahrübergang (BGB §433, 434 und 438), sofern die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt wurde. Man sollte jedoch bedenken, dass die Mangelhaftigkeit, die ja bereits bei Gefahrübergang bestanden haben muss, grundsätzlich vom Käufer bewiesen werden muss.
Gruß
S.J.