Gewährleistung

Hallo an Alle, hier handelt es sich um ein kniffeliges Gewährleistungsproblem: In einem Bettenladen wurde eine hochwertige Matratze erstanden, die speziell nach den Wünschen des Kunden erstellt wurde. Der Käufer hat der Fachverkäuferin sein Lattenrost genau beschrieben und es wurde ihm beim Kauf der Matratze gesagt, dieses Lattenrost sei kein Problem. Bei Lieferung bemängelte der Lieferant direkt das, seiner Meinung nach, zu billige Rost und vermerkte es auf der Lieferquittung. Ein umgehender Anruf bei der Geschäftsstelle brachte keine Klärung. Tatsächlich hatte die Matratze nach einem Monat bereits Wellen aber eine Garantieleistung wurde aufgrund der Lattenrostproblematik verweigert. Wer hat da Recht- der Bettenladen oder der Käufer? Und wie kann sich ein Käufer in einer solchen Situation verhalten?
Für jede Hilfe dankbar ist: Jenny aus Paderborn

Hallo!

es wurde ihm beim Kauf
der Matratze gesagt, dieses Lattenrost sei kein Problem.

Etwas „gesagtes“ ist zwar manchmal schwer beweisbar, aber davon abgesehen trotzdem rechtsgültig, wenn nicht anders vereinbart.

Tatsächlich hatte die Matratze nach einem Monat
bereits Wellen aber eine Garantieleistung wurde aufgrund der
Lattenrostproblematik verweigert.

Dann ist es, schein mir, also DOCH ein Problem.

Wenn er erst sagt, es sei kein Problem, und dann ist es doch eins, dann ist das nach meiner Auffassung ein Mangel in Form des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft.

Das einfachste wäre vielleicht trotzdem, ein besseres Lattenrost zu kaufen und sich zu einigen, dass er das bezahlt, um Streit zu vermeiden.

Grüße

Andreas