Gewährleistung

Hallo, nehmen wir mal an, ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft, bei dem die Klimaanlage defekt ist. Der Vertragshändler verspricht mir, dass er die Klimaanlage repariert, er muss nur ein Teil bestellen. Dann geht der Händler in Insolvenz und repariert daher nicht mehr die Klimaanlage. Der Hersteller teilt mit, dass er damit nichts zu tun hat, da es sich um einen Vertrag zwischen Händler und Käufer handelt.
Wer übernimmt die Gewährleistung? Der Hersteller oder geht man in diesen Fall leer aus.

Hallo, nehmen wir mal an, ich habe mir ein gebrauchtes Auto
gekauft, bei dem die Klimaanlage defekt ist. Der
Vertragshändler verspricht mir, dass er die Klimaanlage
repariert, er muss nur ein Teil bestellen. Dann geht der
Händler in Insolvenz und repariert daher nicht mehr die
Klimaanlage. Der Hersteller teilt mit, dass er damit nichts zu
tun hat, da es sich um einen Vertrag zwischen Händler und
Käufer handelt.

Richtig. Ein Hersteller kann, wenn er will, Garantien freiwillig anbieten, aber die sind i.d.R. nur bei neuen Waren dabei. Mit dem Verkauf und der damit verbundenen Gewährleistung hat er _nie_ etwas zu tun, das ist immer nur Sache zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.

Wer übernimmt die Gewährleistung?

Der Rechtsnachfolger - oder eben niemand, wenn die Firma aufgelöst wurde.

Der Hersteller oder geht man
in diesen Fall leer aus.

Letzteres.