Zu folgendem fiktiven Sachverhalt bitte ich um Antworten:
A hat im November 2009 einen Benzinrasenmäher mit Hinterradantrieb bei Baumarkt O gekauft. Im Frühling/Sommer 2010 hat A seinen Rasenmäher ca. 5x benutzt, um ca. 600 qm Rasen zu mähen. Dabei ist der Hinterradantrieb kaputt gegangen, konkret wurde die Abdeckung des Hinterradantriebs beschädigt (evtl. durch einen Stein) der Hinterradantrieb hat sich mit Gras zugesetzt und dann verabschiedet. Der Rasenmäher an sich ist noch intakt, nur der Hinterradantrieb ist defekt.
A bringt den Rasenmäher im Juni 2010 zu Baumarkt O. Dort kann die Frage, ob es sich um einen Fall im Rahmen der Gewährleistung handelt nicht beantwortet werden, der Rasenmäher wird daher von Baumarkt O an Reparateur W geschickt. Reparateur W teilt Baumarkt O mit, dass die Reparatur nicht unter die Gewährleistung fallen würde. O bespricht dies mit A und A entscheidet sich gegen eine Reparatur und bittet darum ihm das Gerät unrepariert wieder auszuhändigen.
Als das Gerät wieder von W zu O geschickt wird und dort angekommen ist, teilt O A mit, dass nun EUR 75.- zu bezahlen seien für die Transportkosten und für die Kosten der Fehlersuche. Kann O von A diesen Betrag verlangen?
Im Prinzip war ja schon bei Abgabe des Geräts klar was defekt war. Muss A wirklich O Geld für die Aussage, es sei kein Gewährleistungsfall bezahlen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Hallo Barbara,
da sich bis jetzt niemand an den Fall getraut hat, versuche ich mal, etwas zur Lösung beizutragen.
Wenn Du von „Gewährleistung“ redest, nehme ich an, dass Du die Mangelhaftigkeit der gekauften Sache meinst. Oder mit anderen Worten, der Rasenmäher wurde dem Baumarkt resp. in die Werkstatt gegeben, um zu prüfen, ob der Rasenmäher (von Anfang an) mangelhaft war, oder nicht.
Nach 439 Abs. 2 BGB (der auch für den hier vorliegenden Gebrauchsgüterkauf gilt) hat grundsätzlich der Verkäufer die Kosten, die im Rahmen der Nacherfüllung entstehen, zu tragen. Das setzt aber voraus, dass ein Mangel tatsächlich vorliegt.
Das scheint hier jedoch nicht der Fall zu sein. Damit trifft den Baumarkt auch keine Pflicht, die Kosten für Transport usw. zu übernehmen. Sie sind daher von demjenigen, der den Rasenmäher hat untersuchen lassen, zu tragen, denn die Untersuchung war eine ganz normale Dienstleistung, von der man nicht erwarten kann, dass sie umsonst geschieht.
Natürlich kann die Höhe des Betrages hinterfragt werden, wobei ich ohne genau zu wissen was kaputt gegangen ist, meine das 75 Euro durchaus angemessen sein kann.
Grüße
Ewurscht
Hallo Ewurscht,
zunächst einmal vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Interessanter Aspekt, wäre ich so nicht drauf gekommen. Im Prinzip könnten die Händler die Entscheidung, ob ein Fall der Mängelhaftung vorliegt oder nicht, dann aber immer kostenpflichtig durch ein anderes Unternehmen erledigen lassen und der Kunde bezahlt das dann? Muss nicht der Händler selbst entscheiden, ob es ein Fall der Mängelhaftung ist?
Hätte O den A darauf aufmerksam machen müssen, dass Kosten durch die Prüfung, ob es ein Fall der Mängelhaftung ist oder nicht, entstehen und ggfs. auch in welcher Höhe? Wenn A zum Zeitpunkt der Uebergabe an O darüber informiert worden wäre, hätte A den kaputten Mäher ja wieder mitnehmen können.
Was ein wenig an der Sache insgesamt stört ist, dass der Rasenmäher „nur“ knapp 90 EUR gekostet hat (extrem reduziert, altes Modell, Kaufdatum November), die Reparaturkosten wurden mit ca. 100 EUR angegeben. A hat sich daher (Reparaturkosten höher als Anschaffungskosten, Rasenmäher eh nicht so wie gedacht) gegen eine Reparatur entschieden. Hätte man A nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt informieren müssen, dass die Entscheidung von A das Gerät nicht reparieren zu lassen 75 EUR an Kosten verursacht?
So ein kleiner Vorfall, so viele Fragen… trotzdem schönes Wochenende an alle, die das Lesen und vor allem an Ewurscht (netter Name)
Hallo Ewurscht,
zunächst einmal vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Interessanter Aspekt, wäre ich so nicht drauf gekommen. Im
Prinzip könnten die Händler die Entscheidung, ob ein Fall der
Mängelhaftung vorliegt oder nicht, dann aber immer
kostenpflichtig durch ein anderes Unternehmen erledigen lassen
und der Kunde bezahlt das dann? Muss nicht der Händler selbst
entscheiden, ob es ein Fall der Mängelhaftung ist?
Jein, denn liegt (nach Prüfung) ein Mangel vor, fallen die Kosten nach dem Gesetz dem Händler bzw. dem Verkäufer zur Last. Mit anderen Worten: Wäre der eingeschaltete Reparaturbetrieb zum Ergebnis gekommen, dass hier von Anfang an ein Mangel am Rasenmäher vorlag, hätte der Baumarkt die 75 Euro tragen müssen.
Hätte O den A darauf aufmerksam machen müssen, dass Kosten
durch die Prüfung, ob es ein Fall der Mängelhaftung ist oder
nicht, entstehen und ggfs. auch in welcher Höhe? Wenn A zum
Zeitpunkt der Uebergabe an O darüber informiert worden wäre,
hätte A den kaputten Mäher ja wieder mitnehmen können.
Eine „gesetzliche Pflicht“ zur vorherigen Information über die hier wohl unverhältnismäßige Höhe der Kosten sehe ich nicht. Allerdings wäre es in dem Fall vielleicht sinnvoll, mal in die Verkaufsbedingungen des Baumarktes zu schauen. Nach dem zitierten Mängelgewährleistungsrecht trifft den Händler nämlich unter anderem die Pflicht, die Bedingungen für die Gewährleistung klar und deutlich zu formulieren. Da müsste also irgendwas drin stehen von wegen: „Käufer übernimmt die Kosten der Prüfung für den Fall, dass kein Mangel vorliegt“ oder so ähnlich. Sollte es solche Bedingungen nicht geben oder sie nicht beim Baumarkt an offensichtlicher Stelle ausgehängt sein, lohnt sich vielleicht mal der Gang zum Verbraucherschutzbund mit dem Fall. (Anwalt würde ich nicht einschalten, dafür ist der Betrag zu gering).
Was ein wenig an der Sache insgesamt stört ist, dass der
Rasenmäher „nur“ knapp 90 EUR gekostet hat (extrem reduziert,
altes Modell, Kaufdatum November), die Reparaturkosten wurden
mit ca. 100 EUR angegeben. A hat sich daher (Reparaturkosten
höher als Anschaffungskosten, Rasenmäher eh nicht so wie
gedacht) gegen eine Reparatur entschieden. Hätte man A nicht
spätestens zu diesem Zeitpunkt informieren müssen, dass die
Entscheidung von A das Gerät nicht reparieren zu lassen 75 EUR
an Kosten verursacht?
Mir kommt es ein wenig so vor, als habe der zuständige Mitarbeiter vom Baumarkt selbst nicht gewusst, dass der Betrag für die Überprüfung so hoch wird. Ein „normaler“ Mitarbeiter hätte sonst sicher „Halt“ gesagt. OFF-TOPIC: Leider sind die meisten Baumarktmitarbeiter gar nicht dafür ausgebildet, sowas zu wissen, die sollen verkaufen und sich nicht um irgendwelche Kundenreklamationen kümmern. Ist jedenfalls mein Eindruck.
So ein kleiner Vorfall, so viele Fragen… trotzdem schönes
Wochenende an alle, die das Lesen und vor allem an Ewurscht
(netter Name)
Danke und schönes Wochenende zurück. Hier scheint mitten im Winter die Sonne und es ist 30 °C warm.
Ewurscht
Hallo Ewurscht,
nochmals vielen Dank für Deine ausführlichen Antworten. A muss sich jetzt wohl mal mit O`s Verkaufsbedingungen näher beschäftigen und ein Gespräch mit O führen. Mal sehen was dabei rauskommt.
Einen schönen Sonntag wünscht
Barbara