Gewährleistung

Hallo,

ist es grundsätzlich so das ein Verkäufer einer Ware 2 Jahre Gewährleistung geben muss ?
Bzw.hat der Verbraucher das Recht den Artikel (auch wenn bereits benutzt und kurz vorm Ablauf der 2 Jahre) umzutauschen, bzw. darauf zu bestehen eine kostenlose Reparatur oder Ersatz zu verlangen.
Oder darf der Händler sich auf die „Herstellergarantie“ z.B. 12 Monate berufen und dadurch die Rücknahme verweigern?
Wie ist der Unterschied zw.Garantie und Gewährleistung zu betrachten?
Man hat doch auch bei schon bebutzten Artikel als Verbraucher das Recht vor Ablauf der 2 Jahre den Artikel wegen unverschuldeten Defektes zurückzugeben.

Guten Tag,

grundsätzlich ja. Ausnahmen z.B. bei gebrauchten Sachen. Hier kann der Unternehmer ggü. einer Privatperson die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.

Unterschied: Gewährleistung = gesetzlich vorgegeben
Garantie = freiwilliges, verschuldenstunabhängiges Einstehen für Mängel

Gruss akkon

Hallo,

ist es grundsätzlich so das ein Verkäufer einer Ware 2 Jahre
Gewährleistung geben muss ?

Ja.

Bzw.hat der Verbraucher das Recht den Artikel (auch wenn
bereits benutzt und kurz vorm Ablauf der 2 Jahre)
umzutauschen, bzw. darauf zu bestehen eine kostenlose
Reparatur oder Ersatz zu verlangen.

Nein.

Gewährleistung (eigentlich heißt es: Sachmangelhaftung) bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorliegen. Und das muss der Käufer beweisen (ausgenommen beim Verbrauchsgüterkauf, dort gibt es diesbezüglich in den ersten 6Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr).
Wie es sich genau verhält, kannst Du in den faq:1152 nachlesen.

Man hat doch auch bei schon bebutzten Artikel als Verbraucher
das Recht vor Ablauf der 2 Jahre den Artikel wegen
unverschuldeten Defektes zurückzugeben.

Nein.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Unterschied: Gewährleistung = gesetzlich vorgegeben
Garantie = freiwilliges, verschuldenstunabhängiges Einstehen
für Mängel

da die Ausgestaltung der Garantie allein den vertraglichen Regelungen unterliegt, verstehe ich nicht, wie Du auf ‚freiwillig‘ oder ‚verschuldenstunabhängig‘ kommst. Da die Garantie vertraglich geregelt ist, ist sie eben nach Vertragsschluss (dem Kaufvertrag, zu dessen Teil sie in aller Regel wird) nicht mehr freiwillig. Und verschuldensunabhängig wird sie auch kaum sein - oder kennst Du einen Garantiegeber, der auch dann Schäden ersetzt, wenn der Käufer sie selbst verursacht?

Und den wichtigsten Punkt hast Du auch weggelassen: Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs (genauer: zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs) vorliegen. Sie bezieht sich nicht auf eine Mindesthaltbarkeit - (meist) ganz im Gegensatz zu einer Garantie.
Gruß
loderunner (ianal)