Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im August 2006 ein Notebook gekauft. Im Januar 2008 wurden die Schaniere kostenlos getauscht. Nun sind die Schaniere wieder defekt und der Händler weigert sich es aus Gewährleistungsgründen zu reparieren. Gibt es auf eine Reperatur nicht auch wieder 2 Jahre Gewährleistung?
Vielen Dank Im Voraus
Hallo,
Gewährleistungsgründen zu reparieren. Gibt es auf eine
Reperatur nicht auch wieder 2 Jahre Gewährleistung?
nein. Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren grundsätzlich 24 Monate nach Erhalt des Gerätes.
Gruß
S.J.
Hallo,
der Gesetzgeber hat die Gewährleistung im BGB auch zeitlich genau geregelt.
Eine Sache muss bei Übergabe, (Gerät ab Kaufdatum), mangelfrei sein, tritt ein Fehler in den ersten sechs Monaten ab Übergabe, auf so ist der Händler Beweislastig, d.h. er muss nun beweisen, dass das Gerät nicht ab Kaufdatum defekt war, dass ist fast unmöglich ausser bei mechanischen Beschädigungen, nach diesen sechs Monaten, greift die Beweislastumkehr, d.h. nun muss der Kunde beweisen, dass das Gerät schon ab Kaufdatum diesen Mangel hatte, was bei einer Nutzung (ohne Reklamation) von 17 Monaten unmöglich ist. Liegt eine Reparatur innerhalb dieser Fristen vor, so hat man sehr wohl einen erneuten Anspruch auf Gewährleistung der Rep., da bei dir allerdings eine reine Garantiereparatur vorliegt, ist der Händler gesetzlich zu nichts verpflichtet, da die Garantieleistungen immer eine freiwillige Leistung des Herstellers sind, dessen Bedingungen er selbst gestalltet.
ich hoffe ich konnte helfen
liebe grüß
Hallo Tommy,
auf eine Reparatur in der Gewährleistung gibt es grundsätzlich nur eine Garantie bis zum Ende der Gewährleitung auf das Produkt.Der Händler hat Recht.
Gruss
Wolfgang