gewährleistung

Liebe/-r Experte/-in,
habe Dich unter dem Stichwort ‚Gewährleistung‘ gefunden. Es geht um Handwerker-Gewährleistung.

Meine Frage: Vom Subunternehmer IWANTER wurde bei uns im Oktober 2006 eine IKEA-Küche montiert.
Die Mischbatterie des Spülbeckens wurde dabei direkt in die Arbeitsplatte gesetzt. Durch dort eindringende Feuchtigkeit (bei einer Küchenplatte mit Spüle wohl normal) quillt die Platte immer weiter auf, und die Mischbatterie neigt sich nach hinten.

Im Montage-Vertrag finden wir nichts über Gewährleistungs-Fristen. Die ablehnende Antwort von IKEA auf unsere Reklamation ist - vorsichtig ausgedrückt - ziemlich kundenunfreundlich.

Können wir noch eine Nachbesserung verlangen?

Dank im Voraus
Kurt

Hallo,

Meine Frage: Vom Subunternehmer IWANTER wurde bei uns im
Oktober 2006 eine IKEA-Küche montiert.
Können wir noch eine Nachbesserung verlangen?

die Angelegenheit lässt sich deutlich abkürzen.

Auch wenn der Werkvertrag ggf. mangelhaft erbracht wurde, sind die Ansprüche aus § 634a BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html) bereits verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre, somit kann man keinerlei Ansprüche mehr geltend machen.

Gruß

S.J.

Vielen Dank für die schnelle Erwiderung! Das spart mir eine Menge - letztlich fruchtlose - Mühe!

Das Phänomen aufquellender IKEA-Küchenplatten tritt übrigens auch bei verschiedenen Bekannten auf. IKEA setzt wohl darauf, dass man dies erst nach mehr als 2 Jahren bemerkt. In der schriftlichen Antwort hieß es, ich habe wohl die Pflegehinweise nicht beachtet. Doch diese gibt es bei einer kunststofffurnierten Hartfaser platte gar nicht und lag demnach den Unterlagen auch nicht bei.

IKEA: Wohnst Du noch? Oder ärgerst Du Dich schon :o)

LG, Kurt

Es ist nicht mein Fach, Sie sollten sich an den Sub-Unternehmer wenden.Die Gewährleistungszeit sollte nach Ihren Angaben noch nicht abgelaufen sein.
Dieter F. ENGEL
Ö:B:V:U: Sachverständiger

Hallo Kurt,

die Gewährleistung auf Arbeitsleistung beträgt 2 Jahre und ist damit im Okt. 2008 zu Ende gegangen.Inwieweit der Dienstleister auf Grund schlampiger Arbeit noch zur Rechenschaft gezogen werden kann wird Dir nur ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale beantworten können.IKEA ist jedenfalls m.E. nicht Dein Ansprechpartner.
Gruss Wolfgang

Hallo Kurt,
ich kenne mich in Gewährleistungssachen gut aus, Handwerkerleistungen kann ich jedoch nur aus meinem Arbeitsleben ableiten. Demnach hast Du ganz klar einen 2-jährigen Gewährleistungsanspruch und gang klar ein Recht auf Nachbesserung! Sollte die Gewährleistungsfrist abgelaufen sein, solltest Du von einem Anwalt auf vesteckten Mangel prüfen lassen, denn es dauert ja so seine Zeit, bis das Material aufquillt. Mich würde jedoch die Begründung der Ablehnung von Ikea interssieren. Ich hoffe, Dir damit ein wenig weitergeholfen zu haben. Liebe Grüße Candy**66

Hallo Kurt,
entschuldige meine verspätete Antwort, ich durft meinen Urlaub genießen.
IKEA ist hier außen vor, da es sich ja nicht um einen Mangel an der gekauften Küche, sondern um einen Fehler bei der Instalation handelt. Wenn der Einbau von einer Firma mit Rechnung ausgeführt wurde, so kannst du diese Firma in Haftung nehmen, und dort entsprechend eine Nachbesserung einfordern.
Liebe Grüße und viel Erfolg
Antje