Lieber Experte - eher Laie,
Wenn ein Privatmann eine Gasanlage für ein Auto bei einem Betrieb kauft & einbauen lässt; kann der Verkäufer dann spezielle Bedingungen an die Gewährleistung knüpfen?
(Vertraglich u./o. per AGB`s )
Nur gesetzliche Bestimmungen dürfen an die
Gewährleistungsbedingungen geknüpft werden - andernfalls macht sich der Händler strafbar. Vertraglich vom Gesetz unterstützt - ja; AGB, auf keinen Fall.
Weiter, ich weiß nicht ob er die Arbeitszeit berechnen darf.
Kann er z.B. den vorgeschriebenen Inspektionintervall des Gasanlagenherstellers kürzen um die 24 Gewährleistung zu übernehmen?
Verstehe die Frage nicht so ganz, aber hierbei verweise ich auf die jährlichen besuche des Schornsteinfegers. Der min., bzw. max. Intervall wird gesetzlich geregelt sein und darf sich auch nur in dieser Frist bewegen. Das nicht wahrnehmen der Inspektion wird vermutlich Auswirkung auf die Gewährleistung haben, vielleicht sogar eine gesetzl. Strafe nach sich ziehen.
Oder kann er diese Inspektionen ausschließlich an seine(Bzw. die Gewährleistung ausschließen, wenn die Inspektion woanders gemacht wird?)
Auch Spekulation: Der Schornsteinfeger mit seinen jährlichen besuchen muß nicht immer derselbe sein, nur die Lizenz haben.
KFZ Hersteller dürfen dies ja meines Wissens nach, seit einigen Jahren nicht mehr.
Ich behaupte ebenfalls die Gewährleistung ist nach wie vor gültig, aber ich kann mich auch irren.
Welche Gesetze regeln hier diese „Ausnahmen“?
Da es mindestens 2 Gesetzbücher sind, die hierbei betroffen werden, würde ich versuchen beim Bundesministerium der Justiz etwas über die Intervalle zu erfragen. Dabei suchen sich normal sterbliche tot, die geben bereitwillig Auskunft (dauert ein paar Tage).
Vertragrechtliches ist im BGB geregelt, letzte Seiten Nachschlagewerk (Gewährleistung,…).
Ich hoffe weiter geholfen zu haben.
MfG