Gewährleistung?

Hallo,

eine Frage bez. Garantie/Gewährleistung: Ich habe einem Kunden vor zwei Monaten ein Elektrogerät versendet, nach 6 Wochen hatte er Probleme mit dem Gerät, worauf ich es mir zurückschicken liess und ein Neuteil als Ersatz ihm zuschickte. Jetzt meldet er sich wieder bei mir, gleicher Funktionsmangel wieder. Also habe ich das ganze untersucht, und herausgefunden, dass die Geräte, die für Akkubetrieb und Netzteilbetrieb gebaut sind, NICHT funktionieren, wenn sie ohne Akkus ans Netzteil angeschlossen werden. Aber: das scheint ein Herstellerproblem von allen Geräten zu sein. Nun habe ich ihm das Angebot gemacht, das Teil zurückzunehmen, den Kaufpreis zu erstatten.
Nun zwei Fragen: ist das rechtlich meinerseits in Ordnung, ober MUSS ich nachbessern (was ich ja nicht kann, die Geräte sind alle so). Habe ich mit dem Angebot der Kaufpreisrückerstattung meine rechtlichen Pflichten erfüllt?
Zweite Frage: Muss ich nun nochmals seine Portokosten zu mir übernehmen? Ggf, wenn er das unfrei verschickt zahle ich zum dritten Mal drauf?
Vielen Dank,
Petra Rapp
PS: Bei der Herstellerfirma will angeblich niemand dieses Problem kennen und ich habe noch einigen Lagerbestand von den Geräten.

Hallo Petra,

ich bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, aber vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,2048879,FF…

Und was Deinen Lagerbestand angeht, hier wiederum bist Du Kunde beim Hersteller, der Dir für seine gelieferte Ware ebenfalls Gewährleistung und Mängelfreiheit garantieren muss, denke ich. Und wenn Du diesen technischen Mangel festgestellt hast, solltest Du wiederum Deine Forderungen gegen den Hersteller genauso geltend machen, wie das Dein Kunde bei Dir gemacht hat.

Ich weiß allerdings nicht, ob es hierfür noch extra Regelungen gibt. Die Geschäftsbedingungen des Herstellers würde ich mir aber schon mal genauer anschauen und prüfen, was er dort in Bezug Gewährleistung schreibt und vergleichen, ob das mit dem jetzt geltenden Recht konform ist.

Viel Glück
Dorit