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Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage an Euch!

Ich habe für meine Freundin beim Sperrmüll einen gebrauchten Stokke Hochstuhl angeboten. Dieser ist technisch in einwandfreiem Zustand - lediglich die Lackierung wurde aufbereitet (Stand aber nicht in der Anzeige) da diese angegriffen war - der Stuhl wurde ja auch gebraucht. Eine Interessentin meldete sich bei Ihr und fing schon am Telefon zu Handeln an. Sie schickte ihren Mann vorbei um den Stuhl zu begutachten und ggf mitzubringen.
Der Mann kam - war völlig begeistert von dem Stuhl und dessen Zustand, übergab den angemachten KP und nahm den Stuhl mit.
Nach einer halben Stunde rief seine Frau an und schrie ins Telefon was von Gebraucht und Lackiert und Geld zurück - der Stuhl sei alt und nicht das Geld wert was sie bezahlt hätten.
Meine Freundin stellte klar das sie den Stuhl als gebrauchten Stuhl angepriesen und auch so verkauft hatte. Er wurde ausgiebig betrachtet und dann verkauft.

Nun, nach ca. 2 Wochen kam ein Schreiben von dem Anwalt des Käufers…
Die wollen den Stuhl zurückgeben weil meine Freundin angebliche Mängel verschwiegen hätte.

Kann mir jemand die Rechtslage schildern???

Vielen Dank im Vorraus

M. Martin

Hallo,

zunächst sollte man einen Blick ins Gesetz werfen, was denn überhaupt ein Mangel ist. Das ist in § 434 BGB definiert: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html. Hier geht es im wesentlichen darum, ob die Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit abweicht, was hier wohl nicht der Fall sein dürfte. Nun beruft sich der Käufer auf die Mangelhaftigkeit und begründet daraus Ansprüche. Hier lohnt ein Blick in § 442 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html.

Kurzum: Der Käufer dürfte keinerlei Ansprüche haben und als Verkäufer würde ich mich entspannt zurücklehnen. Interessant wäre mal die vom Anwalt angeführte Anspruchsgrundlage.

Noch Rückfragen? Gerne.

Gruß

S.J.

Hallo Martina,

was heißt genau," beim Sperrmüll angeboten"?

Hast Du irgendeine Art von Vertrag mit dem Käufer gemacht, welcher bestimmte Eigenschaften zugesichert hat?

Oder hat der Käufer einfach nur bezahlt und den Stuhl mitgenommen?
Wenn Du mir diese Fragen beantwortest kann ich Dir vielleicht einen Rat geben.

Gruß

Wolfgang

Hallo Martina,

was heißt genau," beim Sperrmüll angeboten"?

Habe den Stuhl bei www.quoka.de inseriert.

Hast Du irgendeine Art von Vertrag mit dem Käufer gemacht, welcher bestimmte Eigenschaften zugesichert hat?

Nein

Oder hat der Käufer einfach nur bezahlt und den Stuhl
mitgenommen?

Ja, der Stuhl wurde ausgiebig betrachtet und dann mitgenommen.

Wenn Du mir diese Fragen beantwortest kann ich Dir vielleicht
einen Rat geben.

Gruß

Wolfgang

Gruß Martina

Hallo Martina

Das Gesetz sagt folgendes; Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läst es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, das in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Wenn ich Dich richtig verstanden habe wird aber vom Käufer nicht die Funktion sondern die Optik des Stuhles beanstandet.
Da gilt in meinen Augen wieder der Grundsatz"gekauft wie gesehen". Da Du nun aber ein Anwaltsschreiben hast wird die Sache kompliziert.Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst Du diese einschalten und Dir selbst einen Anwalt nehemen. Wenn nicht würde ich unbedingt raten eine Verbraucherzentrale oder ähnliches um Rat zu fragen. Kostet in der Regel zwischen nichts und 10 Euro.Auf keinen Fall solltest Du das Anwaltsschreiben ignorieren.Wenn Du ALG II Empfänger sein solltest kanst Du bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungsschein stellen. Dieser wird sofort ausgestellt und Du bekommst auch gleich Hinweise rechtlicher Art.Tut mir leid, dass ich Dir nicht mit einem 100%igen Tipp helfen kann, aber wenn ein Anwalt im Spiel ist sollte man nicht alleine versuchen sein Recht zu bekommen.
Wie heißt es: Es ist nicht wichtig Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen.

Gruss

Wolfgang

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Meine Freundin bekommt ALG II und weiß das auch mit dem Beratungsschein. Das wird sie evtl auch benötigen.
Vorab haben wir uns etwas informiert und erstmal eine Antwort auf das Anwaltschreiben verfasst.
Wir gehen auch auf gekauft wie gesehen - der Stuhl wurde ja ausgiebig betrachtet und meine Freundin hat ihm sogar noch gesagt wenn er sich nicht sicher ist soll er mit der Frau nochmal kommen und anschauen.
Naja - er meinte der Stuhl sei Top.
Die Stühle sind ja von grund auf auch Lackiert. Von dem her versteh ich auch nicht wirklich was die für ein Theater machen…
Mal sehen was passiert.
Vielen Dank und einen Schönen Sonntag

M. Martin

Hallo Martina,

wäre schön, wenn Du mal Bescheid gibst wie es ausgegangen ist.

Gruss

Wolfgang

Hallo Martina,
verworrene Geschichte, würde den Weg zum Anwalt raten.