Ein Kunde lässt sich in einer Kfz.-Werkstatt ein Getriebe einbauen, welches er sich selbst von einem SAchrotthandel mitgebacht hat.
Zwei Wochen später ist das Getriebe defekt.
Die Werkstatt würde im Rahmen ihrer Gewährleistung für Folgen aus dem Einbau haften.
Aber auch für das defekte Teil selbst ?
Hallo,
Ein Kunde lässt sich in einer Kfz.-Werkstatt ein Getriebe
einbauen, welches er sich selbst von einem SAchrotthandel
mitgebacht hat.
es handelt sich somit um einen Werkvertrag. Das Werk besteht darin, dass vom Kunden gelieferte Getriebe einzubauen.
Zwei Wochen später ist das Getriebe defekt.
Die Werkstatt würde im Rahmen ihrer Gewährleistung für Folgen
aus dem Einbau haften.
Richtig. Die Haftung erstreckt sich auf das Werk (s.o.). Nur dieses muss mangelfrei erbracht werden.
Aber auch für das defekte Teil selbst ?
Selbstverständlich nicht. Die Werkstatt hat dieses Teil ja nicht verkauft und nur im Auftrag des Kunden eingebaut.
Gruß
S.J.
Hallo,
natürlich haftet die Werkstatt nicht.
Du musst schon mit dem Schrotthändler reden.
Seriöse Autoverwerter geben für solche Teile auch eine gewisse Gewärleistung.
Gruss
Wolfgang
Hallo!
Ich kann nicht beurteilen was der Hintergrund der Frage ist, aber kann man sich leicht selber beantworten: Welcher Dienstleister wäre so dumm und würde Gewährleistung für Schrott geben, wo er noch nicht einmal weiss woher der Schrott stammt?
Gesetzlich lässt sich hier sicherlich auch nichts machen.
Wäre das gleiche als wenn du einen Abgewrackten vom Schrott holst und nach Gebrauchtwagengewährleistung fragst. 
schöner Gruss
hallo kili445,
da ist evtl. ein gutachter gefragt, der die ursache des defekts feststellen kann. tendenziell ist es aber so, dass die werkstatt natürlich nicht für etwas haftet, was sie nicht verkauft hat.
viel glück