ich habe seit 3 Monaten einen Kühlschrank, der jetzt defekt ist. Der Händler erkennt den Fehler an und will einen neuen liefern.
Allerdings will er nur bis zur Bordsteinkante liefern, weil ich diese Lieferung ursprünglich gewählt habe. Den defekten Kühklschrank soll ich nach unten schleppen.
Das zweite Problem: Der neue Kühlschrank soll 12 Stunden stehen, bevor ich den benutze. Wo soll ich die Lebensmittel hin tun, wenn der alte Kühlschrank weg ist und der neue noch nicht benutzbar ist?
Allerdings will er nur bis zur Bordsteinkante liefern, weil
ich diese Lieferung ursprünglich gewählt habe. Den defekten
Kühklschrank soll ich nach unten schleppen.
In einigen Fällen muss man seine defekten Sachen sogar zum Händler bringen…
Die Rechtsprechung hält sogar das in einigen Fällen für zumutbar, dann dürfte das Verbringen des defekten Gerätes ins Erdgeschoss auch zumutbar sein.
Das zweite Problem: Der neue Kühlschrank soll 12 Stunden
stehen, bevor ich den benutze. Wo soll ich die Lebensmittel
hin tun, wenn der alte Kühlschrank weg ist und der neue noch
nicht benutzbar ist?
Das ist keine Rechtsfrage. (Kühlbox? Kühlschrank des Nachbarn?)
§439 BGB sagt: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Die Zwischenlagerung des Kühlgutes gehört eindeutig nicht zu „den zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen“.
zu 1. hat der Händler recht.Du hast ja offensichtlich beim ersten Mal den K.Schrank auch in die Wohnung getragen.
Zu 2. das weiß ich auch nicht, ist aber kein rechtliches Problem.
Gruss
W.A.
hallo,
natürlich muss das gerät an den ort geliefert werden, wo das vorgängermodell stand! und natürlich muss das alte gerät von dem standort abgeholt werden! mir als kunden ist es nicht zuzumuten. das problem der lebensmittel ist theoretisch auch liefrantenproblem, da würde ich mich allerdings kooperativ zeigen.
gruß
cady**66