Gewaehrleistung

habe vor 2 wochen ein auto gekauft.heute wurde das auto von adac in werkstatt gebracht (leuchtet wegfahrtsperre und auto springt nicht an)beim abschleppen wurde fest gestellt das unten dem motor die ganze abdeckung kapput ist.der verkäufer(autohändler)hat uns das nicht gesagt aber wir haben von ihm 1 jahr gewährleistung. muss er jetzt den schaden beheben?

wenn die Motorabdeckung die Ursache für den Schaden ist muss der Händler diesen beseitigen.Sowieso muss er das Auto reparieren was das Anspringen betrifft. Aber entgegen Deiner Annahme hast Du nicht 1 Jahr Gewährleistung. Du hast eine Sachmangelhaftung. Ich bin es aber leid bei jeder Anfrage diese wieder zu erklären.
Wer im freien Autohandel ein Auto kauft ist selber schuld wenn er besch… wird.Es gibt kaum ehrliche Gebrauchtwagenhändler. Google mal den Begriff Sachmangelhaftung, dann werden Dir die Augen geöffnet. In Deinem Fall ist aber der Händler verpflichtet die Ursache für das Starten oder nicht starten zu beseitigen. Das Problem ist, dieses Recht auch durchzusetzen. Wenn Du Rechtsschutz hast unbedingt in Anspruch nehmen.
Gruss

W.A.

Ich bedanke mich herzlich für die schnelle antwort.montag ruf ich in dem autohaus an und frage nach. nochmals vielen dank.
gruss
wolke44

Hallo,
Du bist einer der wenigen die antworten. Das ist gut.
Wenn Du weiteren Rat brauchst stehe ich gerne zur Verfügung. Jetzt mal zur Sachmangelhaftung.
Der Händler haftet im Rahmen dieser für Mängel die zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten ist der Händler beweispflichtig, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht vorhanden war. Dies kann er normalerweise nicht weil er kein Gutachten hat welches den Zusatnd jedes einzelnen Teils dokumentiert.So ein Gutachten wäre viel zu teuer. Danach ( also nach 6 Monaten) ist der Kunde beweispflichtig, dass der mangel schon bei der Auslieferung des Fahrzeuges vorhanden war. Kann dieser aber auch nicht, weil auch er kein Gutachten machen lassen hat. Nun gehen die Gerichte davon aus, dass ein Mangel welcher kurz nach Auslieferung auftritt seine Ursache schon vor der Ausliederung hatte. Da hat auch Dein Händler schlechte Chancen Deine Rekla abzulehnen.
Dies betrifft nicht den Unetrbodenschutz aber die Ursache für die Startschwierigkeiten. Der U - Schutz ist ein Teil von dem Du nicht beweisen kannst, dass es schoh bei Auslieferung beschädigt war. Es ist aller Wahrscheinlichkeit auch nicht die Ursache für die Startschwierigkeiten. Dein Problem ist allerdings, dass die freien Gebrauchtwagenhändler in der Regel betrügen. Sowohl den Kunden als auch den Staat (Steuer). Deswegen bekommt mann die nur in den Griff wenn mann mit Rechtsmitteln droht. Ein vielfach erfolgreicher Trick ist es, dem Händler zu sagen ( wenn er nicht freiwillig die Rep. vornimmt )man hätte seine Rechtschutz informiert und die hätten eine Freigabe bis zur 2. Instantz erteilt. Die meisten GW Händler haben Angst vor rechtlichen Auseindersetzungen.
Ich bin seit 23 Jahren in dieser Branche tätig und weiß wovon ich rede. Ich antworte Dir so ausführlich weil Du einer der wenigen bist, die auch mal antworten.

MfG
W.A.

vielen dank für deine mühe und dein angebot.wenn ich noch ein rat brauche dann komme ich auf dich zu.wünsche dir noch einen schönen abend.
gruss
wolke44