Gewährleistung

Wo hinwenden???
Hallo,

Alles, was Festplatten angeht läuft direkt über den
Hersteller. Alle Hersteller von Festplatten sind seriöse
Unternehmen.

jetzt bin ich ein bisschen verunsichert: Wohin muss ich mich - bzw. wohin muss sich der Kunde - wenden? An den Hersteller der Platte, an das Unternehmen, was den PC zusammengebaut hat oder an das Unternehmen was dem Kunden den PC verkauft hat?

LG Timi

Was willst du Timid raten???

sei gesagt, dass es in Deutschland immer noch so läuft, wie es
Recht und Gesetz vorschreiben und nicht wie du denkst, dass es
richtig ist.

Also ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was du überhaupt sagen willst…

Du hast bis jetzt nur Gründe aufgeführt, warum man bei einer defekten HD mal generell Pech gehabt hat, weil das zur normalen Abnutzung gehört, dass diese nach einem halben Jahr den Geist aufgibt, was natürlich ein absoluter Schwachsinn ist.

Im Grunde genommen hast du zu der Diskussion überhaupt nichts beigetragen, außer, dass du dich über irgendwelche Sachen vollkommen deplaziert äußerst und völlig haltlose Behauptungen aufstellst.

Was also willst du Timid denn jetzt raten??

So wie ich deine Aussagen beurteile, willst du ihr mitteilen, dass sie ihren Rechtsanspruch nicht ohne ein Sachverständigengutachten durchsetzen kann, das ihr aber irgendwie ohnehin nichts brächte, weil der Gutachter ja nicht feststellen könne, warum der Defekt exakt aufgetreten wäre?!?

Generell möchte ich festhalten, dass es hier ausschließlich um das Geschäft mit Festplatten geht und nicht darum, dass in Deutschland Recht und Ordnung herrscht, bzw. wie du das interpretierst…

Ich habe überhaupt nicht gesagt, was ich denke, dass richtig sei. Aber grundsätzlich muss man natürlich feststellen, dass es rein ökonomisch betrachtet das einzig richtige für einen Hersteller ist, bei Festplatten derart kulant zu handeln, eben in Hinsicht der gesamten Wirkungskette über den Fachhandel bis zum Endkunden.

Der springende Punkt bei der Geschichte ist, dass es für den Händler somit einfach keinen Grund gibt eine Festplatte nicht zu ersetzen, weil der Ersatz letztendlich immer vom Hersteller geleistet wird.

Daher ist es zunächst überflüssig rechtliche Begriffe wie Gewährleistung oder Herstellergarantie zu verwenden. Das Thema dieser Diskussion ist zwar „Gewährleistung“, die eigentliche Frage von Timid ist aber, wie sie die defekte HD ersetzt bekommt. Dass sie die Platte ersetzt bekommt versteht sich von selbst.

Das einzige, was ich die ganze Zeit sagen möchte, ist, dass sie die Platte in jedem Fall ersetzt bekommt. Die Abwicklung über die Herstellergarantie ist nicht von Nachteil, da HDs ohnehin nicht instandgesetzt werden sondern in die Tonne kommen, Timid also in jedem Fall eine neue bekommt. Dass sie in jedem Fall eine neue bekommt, weiß daher auch jeder Händler. Jetzt behauptest du, dass der Händler bei einer defekten Festplatte die Gewährleistung generell verweigern würde. Aber er hat ganz einfach keinen Grund dem Kunden mitzuteilen, dass er irgendetwas verweigeren würde.

Und das ist halt einfach so - wenn du irgendetwas anderes behauptest, dann bestätigt das lediglich, dass du keine Ahnung hast, von was wir hier reden, was ja auch nicht schlimm ist. Schlimm ist nur, dass du trotzdem etwas dazu loswerden möchtest, ohne in irgendeiner Form begründen zu können wie du zu deinen Aussagen kommst.

Die von dir aufgestellten Behauptungen sind völlig haltlos und entbehren jeglicher (logischen) Grundlage.

In der Tat gehen die Gepflogenheiten, was die Abwicklung bei defekten HDs angeht, weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Das bedeutet schlicht, dass vollkommen unbürokratisch verfahren wird und sich i.R. nicht die Frage stellt, ob ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht oder eine Herstellergatantie in Anspruch genommen wird. Das ist nämlich eine rein juristische Frage, da die Platte ja in jedem Fall vom Hersteller ersetzt wird.
(Seagate bietet z.B. auch Platten mit 5 Jahren Garantie an. In diesem Fall hat der Händler 5 Jahre lang keinen Grund irgendeinen Anspruch - begründet oder nicht - abzulehnen…)

Der juristische Tatbestand, dass ein Gewärleistungsanspruch rechtswidrig verweigert wird, kann ausschließlich existieren, wenn jemand einen Anspruch auch ausdrücklich verweigert. Wenn es keinen Grund gibt irgendeinen Anspruch zu verweigern, kann juristisch nicht die Rede davon sein, dass die Abwicklung nicht über die Gewährleistung des Händlers vollzogen wurde, wenn auch genau genommen der Ersatz an sich über den Hersteller geleistet wurde.

Deshalb ist es müßig sich mit dem Begriff Gewährleistung aufzuhalten, da dieser so gesehen nur relevant ist, wenn es zur außergewöhnlichen Gegebenheit kommen sollte, dass der Händler dem Kunden also attestieren würde, dass er die Gewährleistung explizit verweigert; er also die Annahme einer Festplatte verwehrt und den nun wohl EHEMALIGEN (…) Kunden an den Hersteller verweist.

Wenn der Händler also genau genommen die Garantieabwicklung über den Hersteller übernimmt, was bei einer Festplatte in jedem Fall einen fabrikneuen Ersatz zur Folge hat, kann also nicht die Rede davon sein, dass irgendjemand zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeinen Anspruch irgendwie verweigert hätte! Das ist der ausschlaggebende Punkt bei der Geschichte.

Und die Diskussion hat sich bis jetzt ausschließlich mit der Möglichkeit beschäftigt, dass jemand einen Anspruch verweigern könnte…

Ich habe tagtäglich mit Kunden zu tun, die sich einen Dreck um
die Anspruchsgrundlage kümmern und immer nur fordern, fordern,
fordern.

Was haben denn deine Kunden bitte mit dieser Diskussion zu tun??

Ich rede von Geschäftsgebaren von Herstellern, die durch eine Wirkungskette Einfluss auf den Service und das Verhalten von Einzelhändlern haben… *ROFL*

Du erzählst hier einfach, was du dir denkst, hast aber offensichtlich keinen Schimmer von was du redest. Ich frage mich, wo du überhaupt die Informationen hernimmst, die dich zu solch schwachsinnigen Aussagen verleiten…

Der gemeine Kunde ist übrigens auch nicht verpflichtet juristisch gebildet zu sein und hat das Recht sein Hirn an den Nagel zu hängen… *LOL*
Auch wenn man natürlich dazu auch sagen muss, dass das schon sehr stark von seinem persönlichen Klientel abhängt…

Deinen Ausführungen ist eher zu entnehmen, dass du hier
Händler, Hersteller, Garantie und Gewährleistung usw.
durcheinander bekommst und daraus schlussfolgerst, dass du
weißt, wie es geht.

Ist doch langweilig. Wenn du meinen Aussagen entnimmst, dass ich da juristisch etwas durcheinander bringe, dann habe ich jetzt echt keine Lust da drauf einzugehen.

Ich behaupte hier im Gegensatz zu dir nicht, dass ich weiß „wie es geht“, sondern schildere ganz einfach nur die stinknormale Vorgehensweise, wie sie unabhängig von rechtlichen Rahmenbedingungen weltweit praktiziert wird.

Außerdem finde ich es gefährlich, dass du Timid lediglich mitteilst, dass sie sich einen Gewährleistungsanspruch in die Haare schmieren könne, ohne sie aber darauf hinzuweisen, dass sie in jedem Fall einen Garantieanspruch dem Hersteller gegenüber geltend machen kann. Das eigentliche Anliegen schlicht Ersatz zu bekommen, wie auch immer, dürfte ja auch dir klar sein.

Dass wir uns im Kreis drehen, was die Diskussion über Gewährleistung und Herstellergarantie angeht, habe ich ja dargelegt…

Matthias

Marlon

P.S.: In der Tat sind meine Aussagen nicht in Entferntesten als weltfremd zu beurteilen, da ich meine Aussagen weder auf juristische Rahmenbedingungen noch auf meine eigenen Schlussfolgerungen stütze, sondern einzig und allein auf die unumstößliche Tatsache, dass es im Großhandel mit Festplatten so und nicht anders läuft.

Hallo!

Ich verstehe deine Aufregung also ehrlich gesagt ganz und gar nicht. Niemand hat geraten, dass der Käufer nicht zum Verkäufer gehen soll und mit diesem reden soll, genauso wie überhaupt niemand geraten hat, jetzt ein Sachverständigengutachten einzuholen. Niemand hat auch gesagt, dass solche Abwicklungen, wie von dir genannt, in der Praxis normalerweise nicht funktionieren.

Bevor man aber etwas tut, sollte man sich der Rechtslage bewusst sein und um diese beurteilen zu können, muss man vom Streitfall ausgehen, sonst macht die ganze Sache überhaupt keinen Sinn.

Wenn man weiß, welche Ansprüche man hat, geht man hin, reklamiert beim Verkäufer und dieser wird entweder seinen Pflichten nachkommen und die Festplatte tauschen, was wahrscheinlich auch der Fall ist, oder er tut dies nicht. Dann muss man sich überlegen ob man seinen Anspruch durchsetzt oder nicht.

Die Kritik an deinen Postings zielt darauf ab, dass du behauptest, dass solche Ansprüche in der Praxis dem Kunden niemals verweigert würden. Dass es so etwas in der Praxis einfach gar nicht gäbe und daher die Beurteilung der Rechtlsage nicht relevant wäre. Diese Sicht halte ich für weltfremd, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass es nunmal nicht so ist und potentiell kann überall gestritten werden wie die Erfahrung zeigt.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Ich verstehe deine Aufregung also ehrlich gesagt ganz und gar
nicht. Niemand hat geraten, dass der Käufer nicht zum
Verkäufer gehen soll und mit diesem reden soll, genauso wie
überhaupt niemand geraten hat, jetzt ein
Sachverständigengutachten einzuholen. Niemand hat auch gesagt,
dass solche Abwicklungen, wie von dir genannt, in der Praxis
normalerweise nicht funktionieren.

dass DU nicht dazu rätst ein Sachverständigengutachten einzuholen, hab´ ich schon verstanden… :wink:

Aber wie darf ich dann die Aussagen von Matthias verstehen:

_"(…) deiner Argumentation folgend gehen Sachen also nicht kaputt, sondern sind entweder von Anfang an kaputt oder halten ewig.

Jedes Teil unterliegt einer Abnutzung, die früher oder später einen Defekt verursacht. Magnetscheiben einer Festplatte rotieren mit mehreren tausend Umdrehungen in der Minute, die Schreib/Leseköpfe bewegen sich mit blitzartiger Geschwindigkeit und schweben im Mikrometerbereich über den Magnetscheiben. (…) Und das soll funktioniert haben, obwohl die Platte von Anfang an mangelhaft war ?

Die Gegenseite wird anführen : Wenn diese Festplatte monatelang problemlos funktioniert hat, so ist davon auszugehen, dass sie bei Übergabe mangelfrei war und erst im Laufe der Zeit ein Fehler eingetreten ist. Und nun liegt es an Dir den Beweis anzutreten, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Dies wird selbst ein Sachverständiger idR. nicht bestätigen können.

Die Gewährleistung ist eben KEINE GARANTIE, die eine 24-monatige Mangelfreiheit verspricht, sondern lediglich ein Schutz des Verbrauchers, dass er keine von vorn herein mangelhafte Ware angedreht bekommt."_

Genau deswegen rege ich mich auf, da die Gegenseite überhaupt nichts anführen wird, weil es dafür – wie ausführlich erläutert - einfach schon mal gar keinen vernünftigen Grund gibt. Aus den Aussagen von Matthias wäre abzuleiten, dass ein Verkäufer generell eine Gewährleistung verweigern wird und nicht einmal ein Sachverständiger weiterhelfen kann, was eben ein ultimativer Blödsinn ist, insbesondere wenn man mal bedenkt, dass es sich um einen Ratschlag handelt, was jemand mit seiner defekten Festplatte machen soll.

Meine angeschlagene Tonart resultiert daher, dass ich den Umgangston von Matthias als durchaus rauh empfinde und meine Fachkenntnisse auf diesem Gebiet auf eine unfeine Art – vollkommen ungerechtfertigt - in Zweifel gestellt sehe, was ich so nicht stehen lasse.

Zitat Matthias: „Also ich würde hier nicht solche Tipps geben, wenn ich nichts davon verstehen würde.“

Da denke ich mir doch ich stehe im Wald… *ROFL*

Bevor man aber etwas tut, sollte man sich der Rechtslage
bewusst sein

Ja, man sollte schon. Man ist aber als gemeiner Verbraucher nicht dazu verpflichtet und abgesehen davon kann sich ein Verbraucher bei solchen Sachen immer recht gut auf sein Rechtsempfinden verlassen.

Wie gesagt macht der Verbraucher nichts kaputt, wenn er einfach beim Händler eine simple Anfrage stellt. Wenn ihm die Antwort nicht gefällt kann er sich ja noch immer rückwirkend erkundigen.

Aber im Normalfall, dass ein Verbraucher dem Händler mitteilt, dass die HD defekt ist und der Händler ihm mitteilt, dass er in ein paar Tagen eine neue bekommt, muss man nicht zwangsläufig im Rechtswesen bewandert sein.

und um diese beurteilen zu können, muss man vom
Streitfall ausgehen, sonst macht die ganze Sache überhaupt
keinen Sinn.

Da hast du natürlich Recht und ich habe mich ja auch schon dafür entschuldigt, dass ich den Fall nicht hypothetisch juristisch beurteilt habe.

ABER die Frage war nicht, was im Streitfall zu tun ist, sondern Timid hat gefragt, WAS SIE TUN SOLL.

Die Antwort ist ganz einfach, dass sie sich an den Händler wenden soll und sich die Platte ersetzen lassen soll, wie man das halt macht. Mehr hatte ich anfangs auch gar nicht gesagt.

Ich stimme dir selbstverständlich zu, dass es in einem Streitfall nicht mit Geschäftsgepflogenheiten getan ist… :wink: Aber davon habe ich ja auch nicht gesprochen.

Wenn man weiß, welche Ansprüche man hat, geht man hin,
reklamiert beim Verkäufer und dieser wird entweder seinen
Pflichten nachkommen und die Festplatte tauschen, was
wahrscheinlich auch der Fall ist, oder er tut dies nicht. Dann
muss man sich überlegen ob man seinen Anspruch durchsetzt oder
nicht.

Exakt!

Die Kritik an deinen Postings zielt darauf ab, dass du
behauptest, dass solche Ansprüche in der Praxis dem Kunden
niemals verweigert würden. Dass es so etwas in der Praxis
einfach gar nicht gäbe und daher die Beurteilung der
Rechtlsage nicht relevant wäre. Diese Sicht halte ich für
weltfremd, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass es nunmal
nicht so ist und potentiell kann überall gestritten werden wie
die Erfahrung zeigt.

Ich habe weder behauptet, dass in der Praxis generell nicht über so etwas gestritten wird, noch habe ich behauptet, dass die Rechtslage irrelevant ist.

Was ich gesagt habe, ist, dass es bei einer ÜBLICHEN Abwicklung wie ich sie beschrieben habe, für den Verbraucher vollkommen egal ist, ob er einen Gewährleistungsanspruch geltend macht oder der Händler sozusagen ganz einfach nur die Abwicklung über die Herstellergarantie übernimmt, da in beiden Fällen der Ansprechpartner der Händler ist und das Ergebnis immer ein fabrikneuer Ersatz ist. Das ist alles.

Aber eigentlich habe ich meine Aussage, dass kein Händler die Gewährleistung ablehnen wird, als Gegenpol zur Aussage betrachtet, dass ein Händler grundsätzlich die Gewährleistung ablehnen wird.

-> Zitat Matthias:

Na klar. Wenn ich Ansprüche gegen den Verkäufer habe frage ich den Verkäufer ? Nein, nein. Hier muss ein Anspruch aufgrund einer Anspruchsgrundlage erhoben werden, dass dürfte in der ersten Vorlesung eines Jurastudiums behandelt werden.

…sagt jemand, der u.a. laut Vika noch nie in seinem Leben eine solche Vorlesung besucht hat… *LOL*

Aber das ist doch lächerlich. Wenn meine HD defekt ist, dann muss ich das jemandem mitteilen, sonst kann mir doch keiner helfen… Das kann doch niemand riechen, dass meine HD nicht mehr funktioniert.

Wenn ich den Händler nicht frage, ob er die Platte ersetzt, dann kann er mir auch keinen Anspruch verweigern. Somit ist die ganze Diskussion hinfällig.

Außerdem tangiert eine falsche Aussage des Händlers ja nicht einen grundsätzlichen Rechtsanspruch!

Also in Deutschland gilt doch immer noch: Wer behauptet muss beweisen. Behauptet der Käufer es lege ein Sachmangel vor, der schon bei Übergabe bestanden hat, so muss er das SELBSTVERSTÄNDLICH beweisen. Wo kämen wir denn sonst hin ??

Beweisen muss er das nur im Streitfall. Im normalen Geschäftsgebaren muss niemand etwas beweisen, weil das extrem geschäftsschädigend ist, wenn man den Kunden grundsätzlich unterstellt, dass sie lügen o.ä… Und in der Realität wird das ja auch extrem kulant gehandhabt…

Ah ja, das erkär mir mal näher. Und was ist z.B: mit Verschleiß ? Sowas ist wohl kaum durch die Gewährleistung gedeckt. Wenn nicht 100% klar ist, wodurch der Defekt eingetreten ist, wird der Sachverständige dies auch so feststellen. Und dann war´s das mit der schönen Beweisführung.

Kein Kommentar. Da habe ich wirklich genug dazu geschrieben…

Also nichts für ungut! Ich will weder den Sinn eines Juristen in Frage stellen, noch einen hypothetischen Streitfall analysieren.

Ich wollte Timid nur mitteilen, dass sie sich an den Verkäufer wenden soll. Wenn sie dann eine Antwort erhalten hat, kann man ja noch immer drüber diskutieren. Denn niemand hat Timid ihren Gewährleistungsanspruch verweigert und es ist nicht zu erwarten, dass sich da Probleme ergeben.

MfG

Marlon

Was also willst du Timid denn jetzt raten??

Das frage ich mich ehrlich gesagt auch… ist ja schön, dass ihr Kampfhähne eure Diskussionslust entdeckt habt aber mir hilft das nicht wirklich weiter.

Zumal sich mein Ansprechpartner immer wieder zu ändern scheint - das eine Mal ist es der Hersteller, das nächste Mal der Verkäufer etc. (meine Nachfrage dazu weiter oben blieb unbeantwortet).

Um jetzt einfach mal zu sagen, wie ich vorgegangen bin:
Ich habe eine sehr nette Email an den Hersteller der Festplatte geschickt (nicht zu verwechseln mit Hersteller des PC´s). Ich habe einen auf lieb - dümmlich gemacht (hat manchmal Vorteile, „nur“ eine Frau zu sein :wink: und gesagt, dass ich ja weiß, dass ich mich eigentlich woanders hinwenden müsste und auch, dass ich eigentlich nachweisen müsste, dass die Platte eben schon beim Kauf irgendeinen Defekt hatte - aber ich kleines liebes Mädchen weiß ja gar nicht, was ich an der Hdd hätte kaputt machen können und ob sie denn so kulant sein würden das eben mit mir zu klären statt mich an Verkäufer / Hersteller des PC´s zu verweisen etc., weil der Verkäufer ja letztlich doch auf sie zukäme…

Dazu noch ein bisschen geschleimt, dass ich ja über den Service nur Gutes gehört hätte (ich habe noch niemanden getroffen der den Service jemals in Anspruch genommen hat) und jetzt warte ich einfach mal. vielleicht habe ich ja Glück.

Sollte ich von dort nichts hören bzw. verwiesen werden folgen Emails an den Verkäufer und den Hersteller des PC´s.

Ich hab sowas vorher noch nie gemacht und ich glaube auch ehrlich gesagt nicht wirklich, dass ich mit dieser Dummchen - Tour weit komme aber versuchen kann man es ja mal :wink:

Ich danke für eure Hilfe, denn ich hab wenigstens so ein bisschen was aus euren Beiträgen nehmen können (und sei es nur mich überhaupt an den Hersteller der Platte selbst zu wenden).

Ich hoffe mal, das Thema ist jetzt abgeschlossen. Ich finde es schade, dass die Abwicklung wahrscheinlich nicht schnell genug gehen wird um hier noch mal zu antworten aber ich möchte dann auch ungern einen neuen Threat aufmachen nur um kundzutun „Marlon hatte Recht“ oder „Tom hatte Recht“.

Wie gesagt danke ich euch für eure Beiträge und hoffe, ihr streitet euch nicht weiter. Wenn es um den Weltfrieden ginge ok, aber so eine blöde Festplatte ist diese Aufregung doch nicht wert.

Liebe Grüße
Timi

Hallo!

Jetzt verstehe ich, ich habe die Aussage von Matthias im Zusammenhang anders verstanden, nämlich wie es in einem tatsächlichen Prozess seiner Ansicht nach ausschauen würde und nicht als konkreten Ratschlag nichts zu tun, deshalb hat mich das nicht so gestört.

Gruß
Tom