Hallo Tom,
Ich verstehe deine Aufregung also ehrlich gesagt ganz und gar
nicht. Niemand hat geraten, dass der Käufer nicht zum
Verkäufer gehen soll und mit diesem reden soll, genauso wie
überhaupt niemand geraten hat, jetzt ein
Sachverständigengutachten einzuholen. Niemand hat auch gesagt,
dass solche Abwicklungen, wie von dir genannt, in der Praxis
normalerweise nicht funktionieren.
dass DU nicht dazu rätst ein Sachverständigengutachten einzuholen, hab´ ich schon verstanden… 
Aber wie darf ich dann die Aussagen von Matthias verstehen:
_"(…) deiner Argumentation folgend gehen Sachen also nicht kaputt, sondern sind entweder von Anfang an kaputt oder halten ewig.
Jedes Teil unterliegt einer Abnutzung, die früher oder später einen Defekt verursacht. Magnetscheiben einer Festplatte rotieren mit mehreren tausend Umdrehungen in der Minute, die Schreib/Leseköpfe bewegen sich mit blitzartiger Geschwindigkeit und schweben im Mikrometerbereich über den Magnetscheiben. (…) Und das soll funktioniert haben, obwohl die Platte von Anfang an mangelhaft war ?
Die Gegenseite wird anführen : Wenn diese Festplatte monatelang problemlos funktioniert hat, so ist davon auszugehen, dass sie bei Übergabe mangelfrei war und erst im Laufe der Zeit ein Fehler eingetreten ist. Und nun liegt es an Dir den Beweis anzutreten, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Dies wird selbst ein Sachverständiger idR. nicht bestätigen können.
Die Gewährleistung ist eben KEINE GARANTIE, die eine 24-monatige Mangelfreiheit verspricht, sondern lediglich ein Schutz des Verbrauchers, dass er keine von vorn herein mangelhafte Ware angedreht bekommt."_
Genau deswegen rege ich mich auf, da die Gegenseite überhaupt nichts anführen wird, weil es dafür – wie ausführlich erläutert - einfach schon mal gar keinen vernünftigen Grund gibt. Aus den Aussagen von Matthias wäre abzuleiten, dass ein Verkäufer generell eine Gewährleistung verweigern wird und nicht einmal ein Sachverständiger weiterhelfen kann, was eben ein ultimativer Blödsinn ist, insbesondere wenn man mal bedenkt, dass es sich um einen Ratschlag handelt, was jemand mit seiner defekten Festplatte machen soll.
Meine angeschlagene Tonart resultiert daher, dass ich den Umgangston von Matthias als durchaus rauh empfinde und meine Fachkenntnisse auf diesem Gebiet auf eine unfeine Art – vollkommen ungerechtfertigt - in Zweifel gestellt sehe, was ich so nicht stehen lasse.
Zitat Matthias: „Also ich würde hier nicht solche Tipps geben, wenn ich nichts davon verstehen würde.“
Da denke ich mir doch ich stehe im Wald… *ROFL*
Bevor man aber etwas tut, sollte man sich der Rechtslage
bewusst sein
Ja, man sollte schon. Man ist aber als gemeiner Verbraucher nicht dazu verpflichtet und abgesehen davon kann sich ein Verbraucher bei solchen Sachen immer recht gut auf sein Rechtsempfinden verlassen.
Wie gesagt macht der Verbraucher nichts kaputt, wenn er einfach beim Händler eine simple Anfrage stellt. Wenn ihm die Antwort nicht gefällt kann er sich ja noch immer rückwirkend erkundigen.
Aber im Normalfall, dass ein Verbraucher dem Händler mitteilt, dass die HD defekt ist und der Händler ihm mitteilt, dass er in ein paar Tagen eine neue bekommt, muss man nicht zwangsläufig im Rechtswesen bewandert sein.
und um diese beurteilen zu können, muss man vom
Streitfall ausgehen, sonst macht die ganze Sache überhaupt
keinen Sinn.
Da hast du natürlich Recht und ich habe mich ja auch schon dafür entschuldigt, dass ich den Fall nicht hypothetisch juristisch beurteilt habe.
ABER die Frage war nicht, was im Streitfall zu tun ist, sondern Timid hat gefragt, WAS SIE TUN SOLL.
Die Antwort ist ganz einfach, dass sie sich an den Händler wenden soll und sich die Platte ersetzen lassen soll, wie man das halt macht. Mehr hatte ich anfangs auch gar nicht gesagt.
Ich stimme dir selbstverständlich zu, dass es in einem Streitfall nicht mit Geschäftsgepflogenheiten getan ist…
Aber davon habe ich ja auch nicht gesprochen.
Wenn man weiß, welche Ansprüche man hat, geht man hin,
reklamiert beim Verkäufer und dieser wird entweder seinen
Pflichten nachkommen und die Festplatte tauschen, was
wahrscheinlich auch der Fall ist, oder er tut dies nicht. Dann
muss man sich überlegen ob man seinen Anspruch durchsetzt oder
nicht.
Exakt!
Die Kritik an deinen Postings zielt darauf ab, dass du
behauptest, dass solche Ansprüche in der Praxis dem Kunden
niemals verweigert würden. Dass es so etwas in der Praxis
einfach gar nicht gäbe und daher die Beurteilung der
Rechtlsage nicht relevant wäre. Diese Sicht halte ich für
weltfremd, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass es nunmal
nicht so ist und potentiell kann überall gestritten werden wie
die Erfahrung zeigt.
Ich habe weder behauptet, dass in der Praxis generell nicht über so etwas gestritten wird, noch habe ich behauptet, dass die Rechtslage irrelevant ist.
Was ich gesagt habe, ist, dass es bei einer ÜBLICHEN Abwicklung wie ich sie beschrieben habe, für den Verbraucher vollkommen egal ist, ob er einen Gewährleistungsanspruch geltend macht oder der Händler sozusagen ganz einfach nur die Abwicklung über die Herstellergarantie übernimmt, da in beiden Fällen der Ansprechpartner der Händler ist und das Ergebnis immer ein fabrikneuer Ersatz ist. Das ist alles.
Aber eigentlich habe ich meine Aussage, dass kein Händler die Gewährleistung ablehnen wird, als Gegenpol zur Aussage betrachtet, dass ein Händler grundsätzlich die Gewährleistung ablehnen wird.
-> Zitat Matthias:
Na klar. Wenn ich Ansprüche gegen den Verkäufer habe frage ich den Verkäufer ? Nein, nein. Hier muss ein Anspruch aufgrund einer Anspruchsgrundlage erhoben werden, dass dürfte in der ersten Vorlesung eines Jurastudiums behandelt werden.
…sagt jemand, der u.a. laut Vika noch nie in seinem Leben eine solche Vorlesung besucht hat… *LOL*
Aber das ist doch lächerlich. Wenn meine HD defekt ist, dann muss ich das jemandem mitteilen, sonst kann mir doch keiner helfen… Das kann doch niemand riechen, dass meine HD nicht mehr funktioniert.
Wenn ich den Händler nicht frage, ob er die Platte ersetzt, dann kann er mir auch keinen Anspruch verweigern. Somit ist die ganze Diskussion hinfällig.
Außerdem tangiert eine falsche Aussage des Händlers ja nicht einen grundsätzlichen Rechtsanspruch!
Also in Deutschland gilt doch immer noch: Wer behauptet muss beweisen. Behauptet der Käufer es lege ein Sachmangel vor, der schon bei Übergabe bestanden hat, so muss er das SELBSTVERSTÄNDLICH beweisen. Wo kämen wir denn sonst hin ??
Beweisen muss er das nur im Streitfall. Im normalen Geschäftsgebaren muss niemand etwas beweisen, weil das extrem geschäftsschädigend ist, wenn man den Kunden grundsätzlich unterstellt, dass sie lügen o.ä… Und in der Realität wird das ja auch extrem kulant gehandhabt…
Ah ja, das erkär mir mal näher. Und was ist z.B: mit Verschleiß ? Sowas ist wohl kaum durch die Gewährleistung gedeckt. Wenn nicht 100% klar ist, wodurch der Defekt eingetreten ist, wird der Sachverständige dies auch so feststellen. Und dann war´s das mit der schönen Beweisführung.
Kein Kommentar. Da habe ich wirklich genug dazu geschrieben…
Also nichts für ungut! Ich will weder den Sinn eines Juristen in Frage stellen, noch einen hypothetischen Streitfall analysieren.
Ich wollte Timid nur mitteilen, dass sie sich an den Verkäufer wenden soll. Wenn sie dann eine Antwort erhalten hat, kann man ja noch immer drüber diskutieren. Denn niemand hat Timid ihren Gewährleistungsanspruch verweigert und es ist nicht zu erwarten, dass sich da Probleme ergeben.
MfG
Marlon