Gewährleistung als Verkäufer auf Gebrauchtware

Hi!

Ich habe vor Nebengewerbe anzumelden und gebrauchte Baugruppen von Telefonanlagen bei ebay zu verkaufen.

Da ich ja als gewerblicher Anbieter Gewährleistung geben muss stehe ich nun vor einem Problem.

Teilweise sind die Baugruppen recht selten, und eine Gewährleistung kann ich somit nicht geben.

Was habe ich da für Möglichkeiten.

Zweitens, wie sieht es aus wenn ich Bastlerware verkaufe? Diese ist ja definitiv ausgezeichnet.

MfG

Hab da nun in einer Auktion eines anderen folgenden Satz entdeckt…

„Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, freie Berufe & öffentl. Einrichtungen.“

Damit habe ich doch nur 28 Tage Gewährleistungspflicht, oder?

MfG

Hi

„Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen,
freie Berufe & öffentl. Einrichtungen.“

Also bei Verkauf an einem Unternehmer kann die Gewährleistung bei Neuware von 2 auf 1 Jahr herabgesetzt werden und bei Gebrauchtware gänzlich ausgeschlossen werden.

Das muss aber im Vertrag, also deinem Auktionstext explizit so drin stehen das du nur an Unternehmer verkaufst, das Ware gebraucht ist und du die Gewärleistung ausschliesst.

So ob sowas nun generell bei eBay rechtlich gilt (Ausschluss von Verbrauchern) wo jeder ohne Nachweis bieten/kaufen kann weiß ich nicht.
Muss jemand anderes beantworten.

MfG
Lilly

Quelle:

"Umtausch und Gewährleistung

Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer/Stand: Februar 2002

Verjährung und Beweislast

[…]
Bei dem Verkauf an einen Unternehmer – egal ob durch einen Unternehmer oder einen Verbraucher - kann die Verjährung bei neuen Sachen auf ein Jahr beschränkt und bei gebrauchten Sachen gänzlich ausgeschlossen werden."
http://www.garantiezeit.de/html/umtausch___gewahrlei…

Hi!

Das ist ja schonmal nicht schlecht. Ausserhalb von ebay kann ich dann ja schonmal die Gewährleistung ausschliessen, oder auf eine Zeit reduzieren mit der ich leben kann.

Schonmal vielen Dank!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist ja schonmal nicht schlecht. Ausserhalb von ebay kann
ich dann ja schonmal die Gewährleistung ausschliessen, oder
auf eine Zeit reduzieren mit der ich leben kann.

Das sehe ich anders. Entscheidend ist nicht, ob du erklärst, nur an Unternehmer zu verkaufen, sondern ob die anderen tatsächlich Unternehmer sind. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass man eine gesetzliche Regelung mit so einem billigen Trick umgehen kann?

Levay

PS. Schleierhaft ist mir, woher du das mit den 28 Tagen hast.