Gewährleistung auch bei Büchern?

Moin zusammen.

Gehen wir einmal davon aus, A kauft sich ein Buch. Als er das Buch eine Woche später zum ersten Mal wirklich benutzt, stellt er fest, dass sich der Umschlag des Buchs bereits „ablöst“.
Gibt es bei Büchern auch eine Gewährleistungspflicht des Buchhändlers? Dem Kunden war „dieser Mangel“ ja beim Kauf nicht bewusst. Der Buchhändler weigert sich, A das Buch „zu ersetzen“ (Umtausch). Hat A in diesem Fall darauf gar keinen Anspruch?

Viele Grüße
Disap

Moin zusammen.

Gehen wir einmal davon aus, A kauft sich ein Buch. Als er das
Buch eine Woche später zum ersten Mal wirklich benutzt, stellt
er fest, dass sich der Umschlag des Buchs bereits „ablöst“.
Gibt es bei Büchern auch eine Gewährleistungspflicht des
Buchhändlers? Dem Kunden war „dieser Mangel“ ja beim Kauf
nicht bewusst. Der Buchhändler weigert sich, A das Buch „zu
ersetzen“ (Umtausch). Hat A in diesem Fall darauf gar keinen
Anspruch?

Theoretisch ja, wenn es erwiesen ist, das es sich bei dem abloesen wirklich um einen Mangel handelt. Auch die blosse Moeglichkeit eines Eigenverschuldens schliesst hier meiner Meinung nach die Gewaehrleistung aus.

Praktisch wird sich dieser Anspruch kaum durchsetzen lassen, der Wert eines Buches ist fuer eine Beweisaufnahme etwas gering. :o)

Theoretisch ja, wenn es erwiesen ist, das es sich bei dem
abloesen wirklich um einen Mangel handelt. Auch die blosse
Moeglichkeit eines Eigenverschuldens schliesst hier meiner
Meinung nach die Gewaehrleistung aus.

Gut, dass es auf Meinungen nicht ankommt, sondern auf die Rechtslage. Zu Gunsten des Käufers wirkt natürlich auch hier die für den Verbrauchsgüterkauf geltende halbjährige Beweislastumkehr. Der Rest sind Einzelfragen.

Levay

Praktisch wird sich dieser Anspruch kaum durchsetzen lassen,
der Wert eines Buches ist fuer eine Beweisaufnahme etwas
gering. :o)

Na und?

Levay

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Gut, dass es auf Meinungen nicht ankommt, sondern auf die
Rechtslage. Zu Gunsten des Käufers wirkt natürlich auch hier
die für den Verbrauchsgüterkauf geltende halbjährige
Beweislastumkehr. Der Rest sind Einzelfragen.

Genau, jetzt liest Du dementsprechend nach, uebertraegst es auf den Fall „Buch“ und dann klappts auch mit der Pruefung.

Praktisch wird sich dieser Anspruch kaum durchsetzen lassen,
der Wert eines Buches ist fuer eine Beweisaufnahme etwas
gering. :o)

Na und?

Was willst Du denn wissen?

Genau, jetzt liest Du dementsprechend nach, uebertraegst es
auf den Fall „Buch“ und dann klappts auch mit der Pruefung.

*schulterzuck* Ich weiß nicht, was du damit sagen willst. Deine Aussage war falsch, ich habe sie korrigiert und gut ist.

Na und?

Was willst Du denn wissen?

Was der geringe Streitwert mit der Durchsetzbarkeit des Anspruchs zu tun haben soll. Du hast da ja einen Zusammenhang hergestellt, der sich mir nicht erschließt.

Levay

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