Gewährleistung auch nach 2 Jahren bei defekt?

Hallo,

wir nehmen an dass Person A m November 2004 einen Laptop gekauft hat von Firma A vom Hersteller A. Wenn etwas mit dem Gerät nicht in Ordnung sein sollte solle sich dieser immer an Hersteller C wenden.

Nehmen wir an, folgendes Problem tritt auf: es tritt ein Defekt im Juni 2005, man wendet sich an Hersteller A, dieser holt den Laptop ab, und wird auch repariert.

Der Laptop geht wieder im Februar 2006 defekt, wieder dasselbe Prozedere, z.B.Motherbaord gewechselt.

November 2006(noch in Gewährleistungszeit), tritt dasselbe Problem wie im Februar 2006 auf, defekt wird wieder behobenMotherboard).

Jetzt passiert im März 2007 wieder derselbe defekt wie auch Februar und Januar 2006, aber der Laptop ist ja nicht mehr in Gewährleistug#ngsfrist weil 2 Jahre vorbei sind.

Jetzt ist aber die Frage, es ist ja wieder dass Motherboard defekt, Person A nahm an, dass auf das Motherboard 2 Jahre Gewährleistung sind, dies weißt aber Hersteller A zurück, dass die Gewähreitung bis November 2006 gegolten hat, und somit wollen sie dass gerät nicht mehr reparieren.

Ist das so richtig, kann doch auch nicht sein oder ?

Danke schonmal

doch das ist so richtig! durch austausch/reparatur verlängert sich nicht die eigentliche garantiezeit.

doch das ist so richtig! durch austausch/reparatur verlängert
sich nicht die eigentliche garantiezeit.

Aber es doch nicht normal sein dass der Käufer darauf sitzen bliebt, man kjönnte ja auch von ausgehen, dass der Hersteller A bewußt kein 100%ig einwandfreies Gerät eingebaut hat. Weil das dassselbe Teil zum 3.mal defekt geht, kann ja auch nicht normal sein.

schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung