Hallo,
nehmen wir mal an, jemand hat sein Fahrzeug, Baujahr 2003 in Reparatur bei seinem Händler. Es wurde ein Teil vom Motor getauscht (beispielsweise die Drosselklappenkappe). Jetzt meldet der Boardcomputer, dass wieder ein Fehler im Abgassystem vorhanden ist. Die Reparatur ist 3 Wochen her. Anscheinend wieder die Drosselklappenkappe.
Hat Hr. XYZ auf die Reparatur eine Gewährleistung (natürlich nur, Falls es der gleiche Fehler wieder ist!)? Es wurde ein neues Teil verbaut --> Gewährleistung.
Die Dienstleistung ist in meinen Augen mit einbezogen. Falls nicht, muss der Händler ja auch alle Kosten übernehmen, um das defekte Teil auszutauschen.
Gruß Chris