folgender Sachverhalt:Wir haben eine Maschine, auf die zwei Jahre Gewährleistung besteht. Im letzten Jahr der Gewährleistung musste eine Reparatur durchgeführt werden, bei der ein Bauteil durch ein neues ersetzt werden musste. Hat der Hersteller auch alles soweit durchgeführt. Meine Frage ist nun, da die Maschine ja bald aus der Gewährleistung raus ist, ob dieses neu eingesetzte Bauteil für sich genommen zwei Jahre Gewährleistung hat oder ob diese auch endet, wenn die Maschine aus der Gewährleistung raus ist?
geht hier wieder Gewährleistung und Garantie durcheinander ?
Durch kostenlose Reparaturen im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung verlängert sich nichts. Die laufenden 2 Jahre enden 2 Jahre ab Kaufdatum.
Nur eine Reparatur gegen Geld hat für das eingebaute Ersatzteil eine neu anlaufende Gewährleistung.
Aber eben nur für das Ersatzteil, nicht für das Gerät als solches.
Eine Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung (ggf auch eine Verhandlung hierüber) kann tatsächlich die Gewährleistung neu beginnen lassen oder hemmen.
Eine Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung (ggf auch eine
Verhandlung hierüber) kann tatsächlich die Gewährleistung neu
beginnen lassen oder hemmen.
dann weisst du wohl mehr als die anderen Rechtsfachleute
Wenn in einem KFZ der Spurstangenkopf oder eine Steuerelektronik innerhalb der ges. GW-Frist 2 mal defekt ausgetauscht werden musste
oder beim Fernseher in der Frist immer wieder dasselbe Bauteil versagt und mehrmals nachgebessert wurde,
verlängert sich dann die Frist für das betroffene Bauteil oder nicht?
Die Frage stellt sich regelmässig und wird regelmässig verneint, die GW-Frist verlängert sich dadurch also um keinen einzigen Tag