Gewährleistung auf KFZ Ersatzteile

Hallo,
in meinem PKW wurde im September 2011 eine neues Ersatzteil für die Sitzheizung eingebaut (Innerhalb der Garantie/Gewährleistung). Nun ist dieses Teil wieder defekt, also nach ca. 9 Monaten. Die Werkstatt steht auf dem Standpunkt, dass ich die Reparatur bezahlen muss. Ich hätte beim letzten Mal, da es ja in der Garantie war, nichts bezahlt und daher keinen Anspruch auf eine weitere Garantie. Ist es nicht so, dass man auf ein neues Teil grundsätzlich eine Gewährleistung von 12 Monaten hat?
Danke im Voraus für Antworten.
Klaus 199

Ist es nicht so, dass man auf ein neues Teil grundsätzlich eine
Gewährleistung von 12 Monaten hat?

Nein. Ist es nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

die werkstatt hat Recht. Wenn Dir innerhalb der Garantie ein neues Teil eingebaut wird endet die Garantie für dieses Teil mit der Garantie für das Auto.

MfG

W.A.