Angenommen bei einem elektr. Gerät tritt innerhalb der ersten dre Monate ein Defekt auf. Händler tauscht aus. Aber nicht gegen ein Neugerät, sondern gegen ein Gebrauchtgerät mit deutlichen Spuren (sagen wir mal hässliche Kratzer). Ist das erlaubt? Kann der Händler in Fastneugerät gegen ein Gebrauchtgerät austauschen?
Hallo,
Angenommen bei einem elektr. Gerät tritt innerhalb der ersten
drei Monate ein Defekt auf. Händler tauscht aus. Aber nicht
gegen ein Neugerät, sondern gegen ein Gebrauchtgerät mit
deutlichen Spuren (sagen wir mal hässliche Kratzer). Ist das
erlaubt? Kann der Händler in Fastneugerät gegen ein
Gebrauchtgerät austauschen?
vorausgesetzt, es handelt sich um einen berechtigten Anspruch:
Der Verkäufer schuldet dem Käufer laut Kaufvertrag die Lieferung einer Sache mit vertraglich vereinbarten Eigenschaften. Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Neugerät handelt. Dieser Verpflichtung ist der Verkäufer nicht nachgekommen. Somit schuldet er nach wie vor die Lieferung einer neuen und mangelfreien Sache. Da der Käufer keine gebrauchte Sache mit „deutlichen Spuren (sagen wir mal hässliche Kratzer)“ erworben hat, muss er das auch nicht akzeptieren.
Gruß
S.J.