Gewährleistung Autokauf

Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen ein Auto gekauft. Das Auto wurde bei autoscout angeboten. In einem Telefonat mit dem Verkäufer habe ich den Zustand (unfallfreiheit) erfragt. Der Verkäufer erzählte mir von einem kleinen Heckschaden der aber durch Smartrepair beseitigt werden konnte. Bei der Besichtigung hat er mir den Smartrepairpunkt in der Stossstange gezeigt. Im Vertrag wollte ich diese Reparatur auch als Smartrepair aufgenommen haben was der Verkäufer nicht wollte da ihm der Begriff angeblich zu schwammig wäre. Er hat dann auf Drängen in den Vertrag eingetragen: Bei dem Unfallschaden wurde nicht richtig repariert (ca. Lackstift). Weiterhin schrieb er da das Fahrzeug eine hohe Laufleistung hatte folgendes in den Vertrag: Kauf von Privat an Privat wie gesehen und Probe gefahren unter Ausschluss jeder Gewähr (Heckschaden)

Unter deutlich besseren Lichtverhältnissen hat sich nun der ganze Umfang des Heckschadens offenbart und er ist größer als man es mir bewusst mitgeteilt hat. Neben der Smartrepair Geschichte hat man auch Karosseriearbeiten vorgenommen und man kann eine leichte Stauchung im Blech erkennen, was bei der Besichtigung so nicht erkennbar war. Da der Verkäufer sich im Nachhinein betrachtet seltsam wegen der Smartrepair Geschichte benahm unterstelle ich ihm hier bewusst getäuscht zu haben.

Habe ich hier eine Chance auf Wandlung des Vertrages? Ich habe das Fahrzeug daher bewusst noch nicht neu auf meinen Namen zugelassen sondern lediglich abgemeldet.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Angler , Jäger und Autoverkäufer
… haben eines Gemeinsamm ?

was wird das sein ?

Ammenmärchen !

Jede Woche stehen hier im Forum 2 - 3 ähnlicher Fälle und immer und immer wieder wird darauf hingewiesen , das Tüv / Dekra / Güs für 30,- Euro einen GebrauchtwagenCheck durchführt , und nicht nur das , inzwischen ziehen ein paar Meisterwerkstätten mit und bieten diesen Service auch an.

Ich find das immer Lustig wenn Jemand schreit : hilfe hilfe hilfe ich bin ins Wasser gefallen , anstelle vorher mal zu prüfen ob das Eis nicht dünn ist .

Ich unterschreibe doch keinen Vertrag , mit dem ich nicht einverstanden bin !

rest für’s Rechtsbrett

gruss

Toni

Hallo,

viel ist dem von Toni geschriebenen nicht hinzuzufügen. Höchstens, dass ein Händler nicht einfach ein Auto privat verkaufen darf. Wobei man natürlich nicht weiß, wer als Käufer in dem Kaufvertag steht, mit dem der Händler den Wagen angekauft hat. Ob das hier überhaupt eine Rolle spielt, wage ich fast zu bezweifeln, da der Kaufvertrag eigentlich eindeutig formuliert ist.
Wie man so einen Kaufvertrag überhaupt unterschreiben kann verstehe ich nicht!

Viel Erfolg bei der Sache
Guido

Moin!

ich habe vor ein paar Tagen ein Auto gekauft. Das Auto wurde
bei autoscout angeboten. In einem Telefonat mit dem Verkäufer
habe ich den Zustand (unfallfreiheit) erfragt. Der Verkäufer
erzählte mir von einem kleinen Heckschaden der aber durch
Smartrepair beseitigt werden konnte. Bei der Besichtigung hat
er mir den Smartrepairpunkt in der Stossstange gezeigt. Im
Vertrag wollte ich diese Reparatur auch als Smartrepair
aufgenommen haben was der Verkäufer nicht wollte da ihm der
Begriff angeblich zu schwammig wäre. Er hat dann auf Drängen
in den Vertrag eingetragen: Bei dem Unfallschaden wurde nicht
richtig repariert (ca. Lackstift). Weiterhin schrieb er da das
Fahrzeug eine hohe Laufleistung hatte folgendes in den
Vertrag: Kauf von Privat an Privat wie gesehen und Probe
gefahren unter Ausschluss jeder Gewähr (Heckschaden)

Das Versuchen bestimmte Dealer immer wieder, v.a. im niedrigen Preissegment.
M.W. gehen sie damit vor Gericht regelmäßig unter.

Unter deutlich besseren Lichtverhältnissen hat sich nun der
ganze Umfang des Heckschadens offenbart und er ist größer als
man es mir bewusst mitgeteilt hat. Neben der Smartrepair
Geschichte hat man auch Karosseriearbeiten vorgenommen und man
kann eine leichte Stauchung im Blech erkennen, was bei der
Besichtigung so nicht erkennbar war. Da der Verkäufer sich im
Nachhinein betrachtet seltsam wegen der Smartrepair Geschichte
benahm unterstelle ich ihm hier bewusst getäuscht zu haben.

Das ist anzunehmen.

Habe ich hier eine Chance auf Wandlung des Vertrages? Ich habe
das Fahrzeug daher bewusst noch nicht neu auf meinen Namen
zugelassen sondern lediglich abgemeldet.

Schlage ihm Wandlung und volle Rückerstattung des Kaufpreises vor.
Geht er nicht darauf ein, könnte sich ein Besuch bei einem Rechtsanwalt lohnen.

Gruß,
M.

Der Verkäufer
erzählte mir von einem kleinen Heckschaden der aber durch
Smartrepair beseitigt werden konnte.

So, jetzt mal Tacheles:
Wenn der Verkäufer was von kleinem Schaden und Smartrepair erzählt, dann aber das hier:

Bei dem Unfallschaden wurde nicht
richtig repariert (ca. Lackstift).
Kauf von Privat an Privat wie gesehen und Probe
gefahren unter Ausschluss jeder Gewähr (Heckschaden)

in den Vertrag geschrieben hat, dann ist man selber Schuld, wenn man sich drauf einlässt.

Ist der Verkäufer denn überhaupt „Privat“???
Wenn nicht, dann ist der Haftungsausschluss illegal und nichtig.

Hallo Toni,

nie war ich so sehr Deiner Meinung wie heute… dem ist nichts hinzuzufügen ;~)

Ist Dir schon aufgefallen, dass sich diese armen „Betrogenen“ oftmals am Erscheinungstag ihrer Anfrage erst angemeldet haben?

Ich will ja nichts unterstellen, aber ich bezweifle einfach ein bisschen, dass „vaestkust“ viel zu diesem Forum beiträgt.
Ich bezweifle sogar, dass er sich nochmals meldet…

Wenn er sich meldet, wäre schön, zu erfahren, welche Preisklasse/welches Fahrzeug streitig sind.

Grüße
formica

Hallo Mathias,

Schlage ihm Wandlung und volle Rückerstattung des Kaufpreises
vor.
Geht er nicht darauf ein, könnte sich ein Besuch bei einem
Rechtsanwalt lohnen.

Und wie sollte das ein Anwalt Deiner Meinung nach begründen?

Beste Grüße
Guido

Hi

Das es ein „Neu-User“ ist , ist mir entgangen , sorry das kann passieren .
Aber den GebrauchtwagenCheck gibt es ja nicht seit letzter Woche .

Auf Anregung von irgendeiner Werbung , bietet unser Youngtimer-Opel Club das schon seit 2005 für unsere Mitglieder und Neumitglieder an .
Da wir dieses Rad nicht erfunden haben , sondern auf die Idee gebracht worden sind , gibt es diesen Check also schon mindestens 7 Jahre.

In einem Zeitraum von ( mindestens ) 7 Jahren kann meines erachtens niemand mehr behaupten , der Gebrauchtwagen käuft , das er davon noch nie etwas gehört hat.

gruss

Toni

Hallo Mathias,

Schlage ihm Wandlung und volle Rückerstattung des Kaufpreises
vor.

Geht er nicht darauf ein, könnte sich ein Besuch bei einem
Rechtsanwalt lohnen.

Und wie sollte das ein Anwalt Deiner Meinung nach begründen?

Kaufrecht, Gewährleistung Gewerbetreibender gegenüber Endkunden.

M.

ich glaub, Guido meint das man vorerst kein Recht auf Wandlung hat, sondern auf Nachbesserung…

ich glaub, Guido meint das man vorerst kein Recht auf Wandlung
hat, sondern auf Nachbesserung…

Offenbar lehnt der VK das ab. Also kann man auch gleich entsprechend „einsteigen“.

Ein Rechtsanwalt weiß das jedoch besser als ich, weswegen ich dem TE die Konsultation eines solchen empfohlen hatte.

Alternativ könnte man sich natürlich den Ärger sparen, die 1.200 Eur - Kiste in Zahlung geben und sich ein vernünftiges Auto kaufen.

M.

Hallo Mathias,

zum einen muss sich erst einmal herausstellen, ob das wirklich kein Privatverkauf war. Nicht dass z.B. ein Angestellter der Firma das Auto angekauft und jetzt wieder verkauft hat.

Aber selbst wenn es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt: Der Verkäufer hat im Kaufvertrag doch den Schaden angegeben. Das hat doch nichts mit Gewährleistung zu tun.

Solange es keine Zeugen gibt (wovon ich einfach mal ausgehe), sehe ich hier kaum eine Chance.

Aber solange es der TE nicht für nötig hält, sich hier noch einmal zu melden, bringt das hier eh nichts.

Beste Grüße
Guido

Moin!

zum einen muss sich erst einmal herausstellen, ob das wirklich
kein Privatverkauf war. Nicht dass z.B. ein Angestellter der
Firma das Auto angekauft und jetzt wieder verkauft hat.

Mit allergrößter Wahrscheinlichkeit handelt es sich um einen Verkauf eines Gewerbetreibenden an einen Endkunden.
Dabei ist es nicht mehr wirklich erheblich, ob der Händler Ali nun seinen vetter Mechmet als Verkäufer in den schriftlichen KV einträgt.
Die gerichte haben das mittlerweile verstanden.

Aber selbst wenn es sich um einen gewerblichen Verkauf
handelt: Der Verkäufer hat im Kaufvertrag doch den Schaden
angegeben. Das hat doch nichts mit Gewährleistung zu tun.

Schaden X rechtfertigt nicht schaden y.
„Kleiner Kratzer“ ist nicht gleich „schlecht reparierter Heckschaden“.
Hier sollten ein Rechtsanwalt und ein Gutachter zu Rate gezogen werden, um eine für eine Wandlung ausreichende Abweichung zu erkennen.

Solange es keine Zeugen gibt (wovon ich einfach mal ausgehe),
sehe ich hier kaum eine Chance.

Wofür brauchst Du Zeugen?
Beide berichten, der Richter bewertet.
Hat man glaubwürdige(!) Zeugen, mag das möglicherweise ein Vorteil sein. Aber unbedingt nötig sind sie nicht.

Aber solange es der TE nicht für nötig hält, sich hier noch
einmal zu melden, bringt das hier eh nichts.

So ist es wohl.

Vielleicht gibt es weitere am Thema Interessierte oder derart Betroffene, die das irgendwann lesen.

Ich rate jedem, beim Autokauf vorher die Augen aufzumachen und mit realistischen Erwartungen an das Thema heranzugehen. Für 1.000 Eur gibt´s eben kein neuwertiges Auto und nicht jedes defekte Birnchen rechtfertigt eine Wandlung des KV.

Gruß,
M.

Hallo noch mal,

Mit allergrößter Wahrscheinlichkeit handelt es sich um einen
Verkauf eines Gewerbetreibenden an einen Endkunden.
Dabei ist es nicht mehr wirklich erheblich, ob der Händler Ali
nun seinen vetter Mechmet als Verkäufer in den schriftlichen
KV einträgt.
Die gerichte haben das mittlerweile verstanden.

Schon klar, wahrscheinlich wird es so sein. Generell würde ich das aber nicht sagen. Denn wenn ich in einem Autohaus arbeite, ein Auto auf meinen Namen an- und wieder verkaufe, glaube ich nicht, dass mein Chef dafür Gewährleistung geben muss.
Wenn der Ankauf auf die Firma lief (was wohl oft gemacht wird), dann sieht das natürlich schon anders aus.

Schaden X rechtfertigt nicht schaden y.
„Kleiner Kratzer“ ist nicht gleich „schlecht reparierter
Heckschaden“.

Warum Schaden X und Schaden Y? Im Vertrag steht doch nichts von kleinem Kratzer. Nur der wirkliche Schaden wurde dort anscheinend richtig angegeben.
Solange niemand bezeugen kann, dass der Händler erst nur von einem Kratzer und/oder Spotrepair sprach, sehe ich da keine Chance.

Beste Grüße
Guido

Moin!

Mit allergrößter Wahrscheinlichkeit handelt es sich um einen
Verkauf eines Gewerbetreibenden an einen Endkunden.
Dabei ist es nicht mehr wirklich erheblich, ob der Händler Ali
nun seinen Vetter Mechmet als Verkäufer in den schriftlichen
KV einträgt.
Die Gerichte haben das mittlerweile verstanden.

Schon klar, wahrscheinlich wird es so sein. Generell würde ich
das aber nicht sagen. Denn wenn ich in einem Autohaus arbeite,
ein Auto auf meinen Namen an- und wieder verkaufe, glaube ich
nicht, dass mein Chef dafür Gewährleistung geben muss.

Wie oft passiert das?
Ein Autoverkäufer, der in einem vernünftigen Autohaus beschäftigt ist, fährt üblicherweise einen Vorführwagen als Dienstwagen.
Verkauft er das private Auto seiner Frau alle 3 Jahre, wird er das meist außerhalb der Arbeit erledigen, um genau solche Probleme zu vermeiden.

Alles Übrige ist höchstwahrscheinlich Schmu, um die Gewährleistung zu umgehen.
Es macht wenig Sinn, hier nun irgendwelche „Aber, aber es könnte doch…“ - Märchen zu konstruieren. Besser man sieht der Realität ins Auge und reagiert entsprechend.
Ich würde niemals bei einem Händler ein Auto kaufen, der seine Angebote mit „im Kundenauftrag“ unterschreibt.

Wenn der Ankauf auf die Firma lief (was wohl oft gemacht
wird), dann sieht das natürlich schon anders aus.

Das ist m.W. unerheblich. Er verkauft das Auto unter Angabe seiner Firmenadresse, also ist er in der Gewährleistung.

Schaden X rechtfertigt nicht schaden y.
„Kleiner Kratzer“ ist nicht gleich „schlecht reparierter
Heckschaden“.

Warum Schaden X und Schaden Y? Im Vertrag steht doch nichts
von kleinem Kratzer. Nur der wirkliche Schaden wurde dort
anscheinend richtig angegeben.
Solange niemand bezeugen kann, dass der Händler erst nur von
einem Kratzer und/oder Spotrepair sprach, sehe ich da keine
Chance.

Ich hatte das anders verstanden.
Wenn der Schaden im schriftlichen Vertrag so angegen ist, wie er am Wagen aussieht, hat der TE in der Tat Pech gehabt.

M.

Erst einmal allen die ernsthaft auf meine Frage geantwortet haben - vielen Dank! Auf Spott kann man jedoch gut und gerne verzichten!

Nur so just by the way zur Info falls es interessiert - es war ein Verkauf von Privat an Privat (ganz ohne Händler) und so ganz blauäugig war ich nun auch nicht! Sicher kann man zur Dekra fahren und einen Check machen lassen, wenn dieser aber 30-40 km entfernt ist, dann entfällt so ein Vorgang schon mal. Wenn ein Verkäufer es darauf anlegt bewusst zu täuschen und er beherrscht sein Handwerk, dann gelingt es ihm auch in den meisten Fällen, außer man ist wirklich 110% achtsam. Bei mir waren es beim Kauf leider nur max. 90% weil mich das Fahrzeug faszinierte und die Begeisterung reichte dem Verkäufer mich über den Tisch zu ziehen. Nach einer rechtlichen Beratung sehe ich das Ganze aber nicht mehr ganz so tragisch, denn rein zufällig lief mein voicerecorder des mobilphones und so kann ich als Tondokument nachweisen was nicht auf dem Papier steht und wie der Verkäufer den Schaden klein geredet hat. Sehen wir mal was der Richter sagt wenn sich der Verkäufer nicht zur Wandlung durchringen kann.

vaestkust