Gewährleistung Autoverwerter

Hallo,

angenommen jemand (K) hat bei einem Autoteileverwerter (V) ein gebrauchtes Getriebe gekauft. Telefonische Auskunft : 2 Monate Garantie. Darüber hinaus wurde eine 12-monatige (Verschleiss)-Versicherung erworben. Sofort nach Einbau in einer Werkstatt (nicht V) stellte sich heraus, dass das Getriebe offensichtlich nicht i.O. war. Nach Ausbau wurde es anstandslos von V in ein zweites umgetauscht.

Die Frage ist nun: Wer trägt die nicht unerheblichen zusätzlichen Aus-/Einbaukosten ?
Denn im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Versicherungsbedingungen hierfür nicht greifen, da das versicherte Teil offensichtlich von Anfang an nicht i.O. war. Die AGB von V sind K nicht verfügbar.

Schon jetzt vielen Dank für Hinweise.
Gruß
Karl

Hi,

als Händler hat er 2 Jahre Gewährleistungspflicht, wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet. Meines Wissens gilt das auch für gebrauchte teile. also bis 6 monate muß er anstandslos tauschen oder reparieren, wenn es sich nicht um verschleißteile handelt! ich hoffe, dass ich das richtig wiedergegeben habe.

Grüße

Matthias

PS: Das nur meine persönliche, laienhafte Einschätzung wie ich das sehen würde.

Hallo,

das sind Aufwendungen, die der Verkäufer nach den Gewährleistungsrechten auch trägt.
§ 439 II BGB,nach Maßgabe des § 256 BGB müsste hier einschlägig sein.

Diese Regelung ist auch nicht zu Gunsten des Käufers durch Vertrag oder AGBs abdingbar, wenn ein Verbraucher eine bewegl. Sache von einem Unternehmer kauft §§ 474, 475 I BGB, was hier der Fall sein könnte.

Gruß
Barbara

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Gruß
Karl