Hallo zusammen,
mal ein ganz verquer konstruierter Fall.
Angenommen Erwin hat im Jahr 2010 eine neue Uhr geschenkt bekommen. Nun, da die Uhr vielleicht schon seit Ewigkeiten laufend im Lager lag, ist die Batterie im Juni 2010 platt. Erwin lässt daraufhin die Batterie bei einem Juwelier wechseln und zahlt diesen Wechsel auch. Nun ist Juli 2011 und die nunmehr nicht mehr ganz so neue Uhr steht schon wieder, was Erwin wundert, da seine vorherigen Modelle mit mehr Zipp-Zapp deutlich länger liefen.
Hat Erwin nun gegenüber dem Juwelier, bei dem er im vergangenen Jahr die Batterie wechseln ließ, einen Gewährleistungsanspruch?
Um dieses Szenario nicht noch mehr überzustrapazieren nehme man bitte an, das es sich um eine ganz normale analoge Uhr mit Datumsfeld aber ohne weiteren Schnickschnack handelt, der die Batterie leersaugen kann.
Gruss,
Little.
Angenommen Erwin hat im Jahr 2010 eine neue Uhr geschenkt
bekommen. Nun, da die Uhr vielleicht schon seit Ewigkeiten
laufend im Lager lag, ist die Batterie im Juni 2010 platt.
Erwin lässt daraufhin die Batterie bei einem Juwelier wechseln
und zahlt diesen Wechsel auch. Nun ist Juli 2011 und die
nunmehr nicht mehr ganz so neue Uhr steht schon wieder, was
Erwin wundert, da seine vorherigen Modelle mit mehr Zipp-Zapp
deutlich länger liefen.
Hat Erwin nun gegenüber dem Juwelier, bei dem er im
vergangenen Jahr die Batterie wechseln ließ, einen
Gewährleistungsanspruch?
Gegenfrage:
Kann Erwin beweisen, dass:
-
Die Batterie einen Mangel hat? Wer weiß denn schon genau, wie intelligent oder dämlich die Uhr konstruiert ist? Am Ende ist die Uhr ein bekannter Batterien-Fresser?
-
Die Batterie nicht (samt Uhr) unsachgemäß gehandhabt wurde? Zu kalt, zu heiß gelagert?
-
Der Mangel, sofern denn am Ende wirklich fest stünde, dass er existiert, schon bei Gefahrübergang bestand?
Würde man z.B. auf der Batterie ein Lagerfähigkeitsdatum finden, dass weit vor dem Kauftermin liegt, dann hätte man einen Mangel. Denn dann wäre einem ein Gegenstand verkauft worden, der schon bei Gefahrübergang nicht den normalen Anforderungen entsprach.
Dann müsste man nur noch beweisen, dass man genau diese Batterie gakauft hatte.
Um dieses Szenario nicht noch mehr überzustrapazieren nehme
man bitte an, das es sich um eine ganz normale analoge Uhr mit
Datumsfeld aber ohne weiteren Schnickschnack handelt, der die
Batterie leersaugen kann.
Als Techniker weiß ich: Dass mus nichts heißen. Auch die einfachste Uhr kann so dämlich gebaut sein, dass sie Batterien frisst.
Hm. Ich weiss nicht wo du wohnst, aber hier kostet ne neue Batterie + Wechseln etwa 4€ - lohnt es sich wirklich bei der Summe einen Aufstand zu machen?
Entweder gehst du zum selben Uhrmacher, schilderst den Fall und hoffst auf Kulanz oder du gehst einfach in Zukunft woanders hin. Mit Rechtsansprüchen und ähnlichem würde ich ihm gar nicht erst kommen.
Hallo,
Hat Erwin nun gegenüber dem Juwelier, bei dem er im
vergangenen Jahr die Batterie wechseln ließ, einen
Gewährleistungsanspruch?
hier gilt umso mehr, dass nur ein Anspruch auf mangelfreie Übergabe besteht aber nirgendwo im Gesetz geregelt ist, dass irgend etwas eine bestimmte Zeit zu halten hat.
Eine Batterie ist bekanntermaßen ein Verschleißteil mit einer technologiebedingt eingeschränkten Lebensdauer.
Demnächst erhebt noch jemand Gewährleistungsansprüche bei seinem Tankwart, weil nach nur 500 Kilometern das Benzin vollständig aus dem Tank verflogen ist…
Gruß
S.J.
Hi,
dieser Fall ist so verquer, das er wirklich nur konstruiert ist. Mich interessierte nur der Hintergrund.
Ich persönlich würde wegen so ein paar Euro sicherlich keinen Aufstand machen…
Gruss,
Little.
Hi,
mit dem Tank hast du es geschafft, meinen eh schon überspitzen Fall noch einmal zu übertreffen 
Es ist schon klar, das eine Batterie einem Verschleiß unterliegt, aber ich konnte die Frage für mich nicht hinreichend beantworten.
Danke,
Little.
Hi,
ich werde nicht weiter auf deine Rückfragen eingehen, auch wenn sie mich zum Nachdenken gebraucht haben. Inzwischen ist von deinen Nachpostern die Frage ausreichend beantwortet worden.
Schon komisch, auf was für abartige Konstellationen man manchmal kommt.
Ach ja, ich wechsle die Batterien an meinen Uhren üblicherweise selbst 
Gruss,
Little.
hier gilt umso mehr, dass nur ein Anspruch auf mangelfreie
Übergabe besteht aber nirgendwo im Gesetz geregelt ist, dass
irgend etwas eine bestimmte Zeit zu halten hat.
Ja, nur sagt das leider nichts darüber aus, ob hier bei Gefahrenübergang ein Mangel vorlag oder nicht. Wenn du ernsthaft der Ansicht bist, dass es egal ist, wie lange die Batterie hält, solange die Uhr nur im Moment der Übergabe gelaufen ist, dann wird damit auf dramatische Weise klar, dass du das Sachmangelthema (auch?) im Bereich des Werkrechts nicht verstanden hast. Wenn du es aber nicht so meinst, verstehe ich nicht, wieso dein Text diese Interpretation nahe legt. Du gehst nämlich auf das Problem, warum man hier einen Mangel sehen könnte, und was auch dagegen sprechen mag, mit keinem Wort ein.
Eine Batterie ist bekanntermaßen ein Verschleißteil mit einer
technologiebedingt eingeschränkten Lebensdauer.
Darüber könnte man bestenfalls streiten, nach Wikipedia-Definition ist das kein Verschleißteil:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verschlei%C3%9F
Außerdem ist das auch irrelevant, weil natürlich auch Verschleißteile von der Gewährleistung umfasst werden. Das ergibt sich ja nicht zuletzt aus der simplen Feststellung, dass nur der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs relevant ist.
Demnächst erhebt noch jemand Gewährleistungsansprüche bei
seinem Tankwart, weil nach nur 500 Kilometern das Benzin
vollständig aus dem Tank verflogen ist…
Ein polemischer Vergleich, der mit dem Ausgangsposting nichts zu tun hat.
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Ja, nur sagt das leider nichts darüber aus, ob hier bei
Gefahrenübergang ein Mangel vorlag oder nicht. Wenn du
Nun ja. DU wirst das ja sicher beantworten können. Wer sollte das beurteilen können? Selbst ein Sachverständiger wird dazu nach einem Jahr kaum noch was sagen können.
ernsthaft der Ansicht bist, dass es egal ist, wie lange die
Batterie hält, solange die Uhr nur im Moment der Übergabe
gelaufen ist, dann wird damit auf dramatische Weise klar, dass
du das Sachmangelthema (auch?) im Bereich des Werkrechts nicht
verstanden hast. Wenn du es aber nicht so meinst, verstehe ich
nicht, wieso dein Text diese Interpretation nahe legt. Du
gehst nämlich auf das Problem, warum man hier einen Mangel
sehen könnte, und was auch dagegen sprechen mag, mit keinem
Wort ein.
Wenn eine Batterie ein Jahr lang funktioniert, liegt es nah, dass sie bei Gefahrübergang mangelfrei war und nun schlichtweg leer ist.
Außerdem ist das auch irrelevant, weil natürlich auch
Verschleißteile von der Gewährleistung umfasst werden. Das
ergibt sich ja nicht zuletzt aus der simplen Feststellung,
dass nur der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs relevant ist.
Wie ich bereits schrieb…
S.J.