Hallo,
Mal angenommen, ich habe gestern ein Auto gekauft und hatte die ganze Nacht wegen Bauchschmerzen schlecht geschlafen *lach* weil der Wagen so günstig war.
Es wären Rechnungen von Reperaturen der letzten 1,5 Jahren im Wert von 7500 € dabei, die auch wirklich ausgeführt wurden.
Dieses Bauchgefühl sagte zu mir „Junge fahr mal in die Werkstatt und lass den wagen überprüfen“ !!!
Und die Werkstatt hätte mal angenommen einen ausgeschlagenen Querlenker gefunden der laut Rechnung
vom 2.3.2011 aber von einer Werkstatt repariert wurde.
Wieder einmal nur angenommen ich hätte diese Werkstatt angerufen und die teilt mir mit dass sie nur dem Auftraggeber zur Gewährleistung verpflichtet ist, also ich mich an den Händler wenden soll der mir das Auto verkauft hätte und nicht sie.
Weiss da jemand was wie man sich in solchen Situationen, wenn sie auf einen zukommen sollten verhalten muss ?
Gruß
Andy