Gewährleistung bei Autokauf !

Hallo,

Mal angenommen, ich habe gestern ein Auto gekauft und hatte die ganze Nacht wegen Bauchschmerzen schlecht geschlafen *lach* weil der Wagen so günstig war.
Es wären Rechnungen von Reperaturen der letzten 1,5 Jahren im Wert von 7500 € dabei, die auch wirklich ausgeführt wurden.
Dieses Bauchgefühl sagte zu mir „Junge fahr mal in die Werkstatt und lass den wagen überprüfen“ !!!
Und die Werkstatt hätte mal angenommen einen ausgeschlagenen Querlenker gefunden der laut Rechnung
vom 2.3.2011 aber von einer Werkstatt repariert wurde.
Wieder einmal nur angenommen ich hätte diese Werkstatt angerufen und die teilt mir mit dass sie nur dem Auftraggeber zur Gewährleistung verpflichtet ist, also ich mich an den Händler wenden soll der mir das Auto verkauft hätte und nicht sie.

Weiss da jemand was wie man sich in solchen Situationen, wenn sie auf einen zukommen sollten verhalten muss ?

Gruß
Andy

Hallo, hypothetische Fragen beantworte ich nicht. Grüße kahlken

Hallo,

zunächst stellt sich die Frage, ob zwischen Käufer und Verkäufer ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart wurde. Das ist grundsätzlich nur möglich bei Verträgen bei denen sowohl Käufer und Verkäufer Privatpersonen oder beide Unternehmer sind. Du schreibst aber, etwas von einem Händler. Von wem wurde das Auto gekauft?

Wurde die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen, was bei einem Kauf von einem Händler (Du privat) nicht möglich wäre, bestehen Ansprüche wegen des Defektes gegen diesen (sofern der Defekt nicht bekannt war).

Gegen die Werkstatt, die die Reparatur seinerzeit durchgeführt hat, bestehen tatsächlich keinerlei Ansprüche, denn mit der Werkstatt besteht ja kein Vertragsverhältnis, das immer Grundlage für einen solchen Anspruch ist.

So wie ich das sehe, bestehen aber Ansprüche gegen den Verkäufer. Diesen sollte man zur Nacherfüllung, sprich Reparatur auffordern.

Gruß

S.J.

schade, dachte man darf hier keine konkreten sachverhalte angeben. :=(

schade, dachte man darf hier keine konkreten sachverhalte
angeben. :=(

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Hallo,

Mal angenommen, ich wäre in so einer Situation und mal angenommen die Werkstatt würde mir so einen Blödsinn erzählen dann würde ich annehmen , dass ich der Werkstatt sage, dass sie Blödsinn erzählen.

Ernstlich, natürlich gibt die Werkstatt die Gewährleistung nicht auf den Auftraggeber sondern auf ihre Arbeit an dem Fahrzeug. Wenn ein Nachweis existiert, dass die Werkstatt an diesem Auto den Querlenker gewechselt hat und dieser nun ausgeschlagen ist führt für die kein Weg an der Gewährleistung vorbei. Zu vermuten ist, dass die Werkstatt mit dem Händler unter einer Decke steckt. Hat sie den Lenker gewechselt oder nur so getan um vielleicht den TÜV über das Ohr zu hauen.Solltest Du eine Rechtschutz haben sofort dahin. Diese Sprache verstehen auch solche Werkstätten.Wenn nicht gib mir auf diesem Wege Deine Tel.Nr. ich rufe Dich zurück um Dir Rat zu geben. Ich bin in der Branche tätig, weiß also wovon ich rede.Allerdings muss ich noch einige Einzelheiten dazu wissen. Letztendlich kommt es auch nicht darauf an Recht zu haben, sondern Recht zu kriegen.

hallo andy,
grundsätzlich kann ein verkäufer seine gewährleistungsansprüche an den käufer abtreten. so etwas sollte man dann natürlich in einem kaufvertrag festhalten. viel glück + gruß

candy**66