Hallo!
Mal angenommen, ein Litauer, der eine Weile hier in Deutschland gearbeitet hat, kauft sich kurz vor seiner Rückkehr bei einem seriösen Händler einen Gebrauchtwagen (deutsches Fabrikat, EZ 2003, 140.000 km). Das Geschäft wird als Exportgeschäft deklariert, er kauft den Wagen als Privatperson. Kann der Händler in so einem Fall die Gewährleistung wirksam ausschließen? Drei Tage nach dem Kauf ist die Lichtmaschine kaputt gegangen und das Auto mitten in der Nacht stehen geblieben…
Danke und viele Grüße,
Suomi
Moin,
Mal angenommen, ein Litauer, der eine Weile hier in
Deutschland gearbeitet hat, kauft sich kurz vor seiner
Rückkehr bei einem seriösen Händler einen Gebrauchtwagen
(deutsches Fabrikat, EZ 2003, 140.000 km). Das Geschäft wird
als Exportgeschäft deklariert, er kauft den Wagen als
Privatperson. Kann der Händler in so einem Fall die
Gewährleistung wirksam ausschließen?
Nein. Litauen gehört zur EU. Dazu interessant: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…
Aber es wäre schon wichtig was da nun genau im Vertrag steht.
Drei Tage nach dem Kauf ist die Lichtmaschine kaputt gegangen und :das Auto mitten in der Nacht stehen geblieben…
Da die Richtlinie 1999/44/EG sowohl in deutsches (§437 BGB)als auch litauisches (Nr. I-657, „vartotojų teisių apsaugos istatymas“) Recht umgesetzt wurde hätte der Händler die Gewährleistung nach meinem Dafürhalten nicht ausschliessen dürfen.
Man mag mich aber auch köpfen wenn ich da völlig danebenliege.
Gruss Jakob (IANAL)
Hallo!
Vielen Dank bis hierhin.
Bei einem Blick in den Vertrag offenbart sich folgender Satz:
„Das Fahrzeug wird an einen Wiederverkäufer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“
Der Käufer ist aber als Privatperson aufgetreten und hat das Fahrzeug für sich erworben. Inwieweit das inhaltlich für beide Seiten klar besprochen wurde, ist allerdings nun nicht mehr nachvollziehbar.
Ein Angebot zur Reparatur mit einer Eigenanteil in Höhe von ca. 50% liegt vom Verkäufer vor, nur leider steht das Auto ca. 50 km vom Händler entfernt und müsste auf Kosten des Käufers überführt werden…
Schwierige Sache das…
Danke und viele Grüße,
Suomi
Kann der Händler in so einem Fall die
Gewährleistung wirksam ausschließen?
Nein. Litauen gehört zur EU. Dazu interessant:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…
Sorry, aber es tut nichts zur Sache was für Gesetze im Land gelten, dessen Staatsangehörigkeit der Käufer hat…
Aber es wäre schon wichtig was da nun genau im Vertrag steht.
Wichtig? Nun ja. Reinschreiben kann man viel, aber einem Verbraucher gegenüber darf ein Unternehmer nur sehr bedingt an der Gewährleistung „drehen“.
Da die Richtlinie 1999/44/EG sowohl in deutsches (§437 BGB)als
auch litauisches (Nr. I-657, „vartotojų teisių apsaugos
istatymas“) Recht umgesetzt wurde hätte der Händler die
Gewährleistung nach meinem Dafürhalten nicht ausschliessen
dürfen.
Entscheidend ist aber das deutsche Recht.
Man mag mich aber auch köpfen wenn ich da völlig danebenliege.
Kopf bleibt dran, trotzdem nicht richtig.
S.J.
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Drei Tage nach dem Kauf
ist die Lichtmaschine kaputt gegangen
Das ist irrelevant. Entscheidend ist, ob bei Kauf ein Mangel vorlag, der zu diesem Defekt führte.
Gruß
S.J.
Der vorgetäuschte Unternehmer: BGH VIII ZR 91/04
Hallo,
Bei einem Blick in den Vertrag offenbart sich folgender Satz:
„Das Fahrzeug wird an einen Wiederverkäufer unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung verkauft.“
und das hat der Käufer so akzeptiert und unterschrieben?
Dazu hat sich der BGH eindeutig geäußert:
http://jur-abc.de/cms/index.php?id=373
Leitsatz: Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.
Nicht umsonst werden Schrottautos von Händlern genau aus dem Grund nur an gewerbliche Aufkäufer aus dem Ausland „entsorgt“: Man möchte nie wieder irgend etwas von diesen hören und schließt daher wirksam die Gewährleistung aus. Problematisch wird es natürlich dann, wenn der Käufer sich auf Schnäppchenjagd befindet, so etwas unter der Angabe gewerblich zu handeln kauft, um dann Verbraucherrechte geltend zu machen.
So geht es nun wirklich nicht. Pech für den Käufer.
Gruß
S.J.
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Moin,
Kann der Händler in so einem Fall die
Gewährleistung wirksam ausschließen?
Nein. Litauen gehört zur EU. Dazu interessant:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…
Sorry, aber es tut nichts zur Sache was für Gesetze im Land
gelten, dessen Staatsangehörigkeit der Käufer hat…
Nun, damit wollte ich zum Ausdruck bringen das in beiden EU-Ländern dahingehend die gleiche Rechtslage vorliegt.
Aber es wäre schon wichtig was da nun genau im Vertrag steht.
Wichtig? Nun ja. Reinschreiben kann man viel, aber einem
Verbraucher gegenüber darf ein Unternehmer nur sehr bedingt an
der Gewährleistung „drehen“.
Klar. Wie wir ja aber nun wissen liegt der Fall anders.
Wenn der Käufer den Vertrag so unterschrieben hat kann der Käufer nicht bei einem Gewährleistungsfall kommen und sagen „Hey, ich bin übrigens doch kein Händler“.
Da die Richtlinie 1999/44/EG sowohl in deutsches (§437 BGB)als
auch litauisches (Nr. I-657, „vartotojų teisių apsaugos
istatymas“) Recht umgesetzt wurde hätte der Händler die
Gewährleistung nach meinem Dafürhalten nicht ausschliessen
dürfen.
Entscheidend ist aber das deutsche Recht.
Man mag mich aber auch köpfen wenn ich da völlig danebenliege.
Kopf bleibt dran, trotzdem nicht richtig.
Hmm, in der Konsequenz schon 
Gruss Jakob