Gewährleistung bei Autoreparartur

Ich hatte mein Auto in meiner Werkstatt zur Reparatur abgegeben. Auftrag war: 1. Behebung der Ursache, die die gelegenlich auftretende Blockade beim morgentlichen Losfahren verursachte. Die Blockade konnte man mit höherer Motordrehzahl jeweils durchbrechen. 2. Überprüfung und gegebenenfalls Instandsetzung der Bremsen.

Zu 1. Es wurde ein Defekt an der Hauptwelle sowie verölte Kupplungsscheiben identifiziert und entsprechend repariert. Außerdem wurde das Getriebe ausgebaut und in einer anderen Fachwerkstatt überprüft. zu 2. Es wurden laut Rechnung offenbar keine Mängel beseitigt. Kosten der Raparatur: ca. 1300 Euro

Einige Tage später trat der unter 1) benannte Defekt erneut auf. Diesmal wurde von dem Werkstattsleiter sofort festgestellt, dass die Blockade durch festgerostete Bremsen verursacht wurde. Diese wurden offenbar bei der ersten Reparatur nicht überprüft. Für die weitere Reparatur wurden mir ca. 590 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt.

Muss ich die zweite Rechnung bezahlen oder fällt das unter Gewährleistung. Die erste Reparatur war ja zumindest im Rahmen des Reparaturauftrags nicht notwendig bzw. fehlerhaft.

Vielen Dank für Antwortem im Voraus!

Hallo Matty2
Hast Du für beide Reperaturen einen SCHRIFTLICHEN Reperurauftrag?
Auf dem Auftrag sollte die Beanstandung festgehalten sein.
Wenn nein wird es schwierig wenn keine Zeugen da sind.
Wenn ja schaut es besser aus.
Vorgehen: 1) Mit Firmenleiter reden.
2) Die Schiedstelle der zuständigen KFZ-Innung kontaktieren.
Geht aber nur wenn dieser Betrieb Innungsmitglied ist.
3) Sonst bleibt nur der Rechtsanwalt.
Viel Glück
Erich (Kfz-Meister)

Ich hatte mein Auto in meiner Werkstatt zur Reparatur
abgegeben. Auftrag war: 1. Behebung der Ursache, die die
gelegenlich auftretende Blockade beim morgentlichen Losfahren
verursachte. Die Blockade konnte man mit höherer Motordrehzahl
jeweils durchbrechen. 2. Überprüfung und gegebenenfalls
Instandsetzung der Bremsen.

Zu 1. Es wurde ein Defekt an der Hauptwelle sowie verölte
Kupplungsscheiben identifiziert und entsprechend repariert.
Außerdem wurde das Getriebe ausgebaut und in einer anderen
Fachwerkstatt überprüft. zu 2. Es wurden laut Rechnung
offenbar keine Mängel beseitigt. Kosten der Raparatur: ca.
1300 Euro

Einige Tage später trat der unter 1) benannte Defekt erneut
auf. Diesmal wurde von dem Werkstattsleiter sofort
festgestellt, dass die Blockade durch festgerostete Bremsen
verursacht wurde. Diese wurden offenbar bei der ersten
Reparatur nicht überprüft. Für die weitere Reparatur wurden
mir ca. 590 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt.

Hi

liest sich mal wieder wie eine typische Reparatur von der Werkstattkette die 3 Buchstaben hat und mit A anfängt und mit U aufhört .

könnte ich da Recht haben ?

gruss

Toni

Grundsätzlich sind Arbeiten zu bezahlen, die zur zielgerichteten und fachmännischen Eingrenzung des Fehlers notwendig waren.

Und ob das Herumdoktorn an Kupplung und Getrieb zielgerichtet und fachmännisch war, möchte ich hier mal als Nicht-Fachmann nicht bewerten (obwohl sich das für mich schon ein wenig zweifelhaft anhört, die verölte Kupplung ist natürlich immer - und nicht nur morgendlich - hinderlich beim Losfahren, aber gleich das Getriebe asubauen???).

Den Hinweis auf die Schlichtungsstelle des KFZ Handwerks solltest Du unbedingt befolgen, nachdem Du die Werkstatt nochmals freundlich (aber am besten schriftlich oder persönlich mit Zeugen) zu der Sache befragt hast.