Gewährleistung bei def. Grafikkartenlüfter?

Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,
ich habe da auch eine speziellere Frage zum neue Gewährleistungsrecht. Ich habe mir im Juli 2002 eine Grafikkarte gekauft, dessen Lüfter nun seit einigen Wochen mehr und mehr röhrt. Inzwischen ist es so laut geworden, dass alle anderen PC-Geräsche übertönt werden. Außerdem kann man hören, dass der Lüfter auch nicht mehr gleichmäßig dreht. Das macht mir doch etwas Sorgen, weil damit natürlich auch die Kühlleistung sinkt.
Meine Frage nun: greift hier die gesetzliche Gewährleistung und der Händler muß den Lüfter reparieren? Oder könnte es sich hier um ein Verschleißteil handeln?´Dann gilt die Gewährleistung ja wohl nicht mehr oder? Ich habe schon in so vielen Artikeln gestöbert, aber noch keine klare Antwort gefunden. Weiss jemand mehr?

Ich freue mich über jede Antwort.
Viele Grüße, Stefan.

Hallo,

der Luefter ist ein Verschleiszteil, allerdings tauscht dir den jeder Grafikkarten Hersteller, der was auf sich haelt kostenlos aus. Erlebt hab ich das schon mit AOpen, Asus und Creative Labs, also einfach mal freundlich anfragen, ob sie dir nen Ersatzluefter schicken wuerden.

Viele Gruesze
Patrick

Hi Stefan,

wenn Du Dich auf die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) berufen willst, ist es unerheblich ob Verschleißteil oder nicht. Entscheidend ist (und nur darauf bezieht sich die Sachmängelhaftung), daß bereits zum Zeitpunkt der Übergabe ein Defekt vorlag (der jetzt zum Fehler führte).
Tritt ein Fehler in den ersten sechs Monaten nach Kauf auf, geht das Gesetz bei Konsumentengeschäften davon aus, daß der Fehler bereits bei Übergabe bestand. Der Verkäufer muß im Zweifel das Gegenteil beweisen. Nach sechs Monaten greift diese Erleichterung nicht mehr und der Kunde muß beweisen, daß der Fehler bereits bei Übergabe bestanden hat. Einen Anspruch auf eine bestimmte Nutzungsdauer gibt es prinzipiell nicht, er läßt sich höchstens ableiten (in § 434 steht sinngemäß, daß ein Produkt Eigenschaften aufweisen muß, die man allgemein erwarten kann). Dies dürfte aber ein hoffnungsloses Unterfangen sein (glaube nicht, daß es schon mal jemand erfolgreich versucht hat).

Kurz: Ich sehe kaum eine Chance sich auf die Sachmängelhaftung zu berufen - wenn der Hersteller nicht kulant ist wirst Du nichts erreichen…

Gruß Stefan

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