Gewährleistung bei defektem Zündschloss?

Hallo,

ich habe vor 3 Monaten eine 12 Jahre alte A Klasse gekauft.
Nun ist die Wegfahrfahrsperre am Zündschloss defekt. Zündschloss muss komplett gewechselt werden.

Der Händler meinte, mann könne ihn nicht für alles was an einem 12 Jahre alten Fahrzeug kaputt geht, verantwortlich machen. Aber aus „Kulanz“ will er sich an den Kosten beteiligen. Er will nicht ganz die Hälfte übernehmen.

Ist das rechtens? Muss er nicht komplett die Kosten übernehmen? Oder ist ein Zündschloss auch ein Verschleißteil, dass aus der Gewährleistung rausfällt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG

puschie0

Hallo,

ich bin auch Deiner Meinung. Aber das ist lieber was für das Rechtsbrett, unter Beachtung der dortigen Regeln!

Beste Grüße
Guido