Gewährleistung bei Dienstleistungen

Guten Tag,
ich habe vor ein Kleingewerbe anzumelden. Ich möchte das Beziehen von Interieurleisten im Auto mit Leder gewerblich durchführen. Dabei schickt der Kunde mir seine Leisten aus dem Auto, ich beziehe diese mit Alcantara Leder und schicke sie dem Kunden zurück.

Meine Frage:

Bin ich dann als gewerblicher Verkäufer verpflichtet Gewährleistung auf meine Leistungen zu geben? Schließlich zählt das Beledern doch als Dienstleistung oder etwa nicht?

Mit freundlichen Grüßen Tobias Tr.

Servus,

zwar wird die Frage ohnhin wegen Verstoß gegen FAQ:1129 gelöscht, man sollte aber in solchen Fällen in Betracht ziehen, dass es weder ein Kauf- noch ein Dienstleistungsvertrag, sondern ein Werksvertrag sein könnte…

http://m.aachen.ihk.de/produktmarken/recht/Rechtsinf…

Gruß,
Sax