Hallo,
angenommen, ein Kühlschrank ist knapp zwei Jahre alt und macht kurz vor Ablauf der Gewährleistung laute Geräusche.
Doch hat man als Verbraucher eigentlich was von der Gewährleistung? Bei der 6-monatigen Garantie ist ja alles klar, doch ab dem 7. Monat muss ich als Verbraucher ja nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorlag, und das ist unmöglich.
Da kein Nachweis möglich ist, also auch keine Beseitigung des Mangels durch den Händler, oder?
Doch hat man als Verbraucher eigentlich was von der
Gewährleistung?
ja. dadurch muss der verkäufer für mängel beim kauf haften. es ist aber keinerlei mindesthaltbarkeit damit verbunden. deshalb nutzt das dem kunden HIER wohl nichts. das gerät hat ja fast 2 jahre fehlerfrei funktioniert, da ist ein sachmangel kaum zu vermuten und noch schwerer zu beweisen.
Bei der 6-monatigen Garantie ist ja alles klar,
mir nicht.
meinst du eine garantie, kommt es drauf an, was der garantiegeber überhaupt garantiert -> siehe garantiebedingungen.
meinst du die beweislastumkehr beim verbrauchsgüterkauf - die bezieht sich nur auf den zeitpunkt des mangels. dass es sich um einen sachmangel handelt und nicht etwa verschleiß oder falschbenutzung muss der käufer immer noch nachweisen.
doch ab dem 7. Monat muss ich als Verbraucher ja
nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorlag, und das
ist unmöglich.
kommt auf den mangel an. aber natürlich ist es meist schwierig bis unmöglich.
Da kein Nachweis möglich ist, also auch keine Beseitigung des
Mangels durch den Händler, oder?
richtig.
Hallo,
angenommen, ein Kühlschrank ist knapp zwei Jahre alt und macht
kurz vor Ablauf der Gewährleistung laute Geräusche.
Doch hat man als Verbraucher eigentlich was von der
Gewährleistung? Bei der 6-monatigen Garantie ist ja alles
klar,
Stop: Ich vermute mal, dass du die 6 Monate „Beweislastumkehr“ im Rahmen der Sachmängelhaftung meinst.
Da ist leider nicht alles so klar, wie man denkt:
„6 Monate nach Kauf ist jeder Defekt eines Gerätes automatisch vom Händler zu beheben.“ - Falsch!
Ein Defekt innerhalb der ersten 6 Monate muss zunächst mal auf einen Mangel des Gerätes zurückzuführen sein (Beweislast: Käufer).
Wenn dann erwiesen ist, dann würde man normalerweise zum zweiten Schritt kommen: „Beweise, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang bestand.“ Dazu wäre eigentlich ebenfalls der Käufer zuständig. Hier aber greift nun die Beweislastumkehr.
doch ab dem 7. Monat muss ich als Verbraucher ja
nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorlag, und das
ist unmöglich.
Ja, leider. Und der Nachweis, dass in den ersten 6 Monaten ein Mangel zum Defekt führte, ist ebenso oft kaum möglich.
Und da greift der Kunde dann doch gerne zur viel geschmähten Herstellergarantie - wenn eine solche existiert.
Da kein Nachweis möglich ist, also auch keine Beseitigung des
Mangels durch den Händler, oder?
Nachfragen sollte man trotzdem. Und auch mal die Garantiebedingungen des Herstellers durchlesen!