Bei elektronischen Geräten ist, bekannterweise die technische Entwicklung sehr rasant. Deshalb habe ich mir vorab die Infos zu den Gewährleistungen gewisser Hersteller angesehen.
Bei Apple habe ich, betreffend event. Kauf eines iPod, die Information gefunden, daß generell 1 Jahr Garantie geleistet wird.
Das widerspricht doch der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Was mache ich, wenn im 2. Jahr ein Defekt oder Fehler auftritt?
Kaufe ich mir eine Gerät in den USA besteht die hier gültige Gewährleistung sicher nicht?
Ich habe nirgends eine Antwort auf diese Fragen finden können.
Bei Apple habe ich, betreffend event. Kauf eines iPod, die
Information gefunden, daß generell 1 Jahr Garantie geleistet
wird.
Das widerspricht doch der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
von 2 Jahren.
Nein, tut es nicht. Die Gewährleistungszeit beträgt zwei Jahre (das ist nichts weiter als die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche), und darüber hinaus gibt es im ersten Jahr die (sehr viel wertvollere) Garantie.
Was mache ich, wenn im 2. Jahr ein Defekt oder Fehler
auftritt?
Nichts. Das ist dann weder ein Garantie- noch ein Gewährleistungsfall.
Vielen Dank für die Info, Prima zu wissen.
Das bedeutet für mich, daß ich nach einem Jahr, bei einem event. Defekt, die Reparatur bzw.den Austausch zahlen muss.
Tolle Gewährleistungszeit von 2 Jahren. Dann kann ich das Gerät auch im Ausland kaufen.
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Tolle Gewährleistungszeit von 2 Jahren. Dann kann ich das
Gerät auch im Ausland kaufen.
Ach? Und da muss jedes verkaufte Ding mindestens zwei Jahre lang funktionieren? Hast Du da mal eine Quelle für? Oder wenigstens einen Hinweis, in welchem Land das der Fall sein könnte?
Gruß
loderunner
Tolle Gewährleistungszeit von 2 Jahren. Dann kann ich das
Gerät auch im Ausland kaufen.
Sicher kannst du das. Du darfst dann aber auch im Ausland deinen Anspruch durchsetzen (da seh ich schon jemanden vor irgendeinem District Court in San Francisco:wink:)