Gewährleistung bei Ersatzteilträgern

Hallo!

Wenn ein Händler auf einer Internetplattform einen Artikel als offensichtlichen, defekten Ersatzteilträger ohne Funktion anbietet, kann dann vom Händler die Geweährleistung ausgeschlossen werden?
Nehmen wir einen krasses Beispiel:
Eine Bohrmaschine von einem namhaften Hersteller an der das Stromkabel abgeschnitten wurde aber das Bohrfutter sieht noch recht gut aus.
oder
Einen Posten von 10 defekten Grafikkarten, die ebenfalls als offensichtlich defekt ohne Funktion angeboten werden.
Vielen Dank für eure Mühe.
perebeck

->Recht? Gewährl. bei Ersatzteilträgern
Moin Perebeck,

zuerst sieht es hier nach einer Rechtsfrage aus…
Aber mein „gesunder Verstand“ würde mir sagen: Wenn ich etwas als gaputt/ohne Funktion verkaufe, hat der Käufer keinen Anspruch auf ganz/Funktion…
Anderstrum würde es mich freuen, wenns dann doch geht / respektive nur eine kleine Ursache hatte…

LG
Ce

Hallo,

ein gewerblicher Händler darf die Gewährleistung gegenüber Privatkäufern nie ausschließen. Die Gewährleistung verlangt ja aber auch nur, dass das Teil im angegebenen Zustand ist und dass es keine Mängel gibt, die nicht angegeben wurden.

Wenn ich eine Sammlung Schrott zur Verwendung für Künstler anbiete, kann ich ohne Bedenken gewährleisten, dass das Schrott ist :smile:

Will ein Händler bei Gebrauchtwaren die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen, muss er all die Ausnahmen (Gefahr für Leib und Leben, etc.), auflisten, das fand ich immer mehr Mühe als es Wert ist. Ansonsten ist die Frist 2 Jahre.

Stephanie