Guten Tag!
Mich interessiert folgende Problematik:
Ein Verbraucher kauft bei eBay einen neuen Roller. Schon im Laufe der ersten Monate treten zwei kleinere Mängel auf, aber diese sind für den Verbraucher noch duldbar. Doch nach sieben Monaten reisst während der Fahrt der Gaszug im Lenker ab.
Der Verbraucher wendet sich daraufhin an den Händler, um eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung wegen Sachmangels zu fordern. Der Händler meint, nach dieser Zeit keine Gewährleistung mehr geben zu müssen, da der Mangel nicht bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat. Der Verbraucher hingegen ist sich sicher, dass ein Sachmangel, der bereits bei Gefahrenübergang vorlag, nämlich die schlechte Verarbeitung, Auslöser für den durchgescheuerten und angerosteten Gaszug ist.
Hierzu folgende Fragen:
- Stimmt es noch, dass sich die Beweislast bei Sachmangel nach sechs Monaten umkehrt?
- Wenn ja, könnte der Verbraucher Schadensersatz fordern, wenn durch einen Gutachter nachgewiesen würde, dass die Verarbeitung mangelhaft und somit ursächlich für den Schaden war?
- Welches Vorgehen könnte man dem Verbraucher empfehlen? Kann er den Roller in die Werkstatt geben, weil er sich sicher sein kann, dass er die Kosten vom Händler erstattet kriegt? Oder sollte er sich gar auf einen Rechtsstreit einlassen?
Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten.