Gewährleistung bei freiberufl. Tätigkeit

Hallo zusammen,

möchte mich mit Korrekturlesen nebenbei verselbständigen.

Frage mich, wie ich mich absichern kann, falls ich Fehler übersehe.

z.B. 3000 Wörter gelesen, 1 Fehler übersehen oder
5 DIN A 4-Seiten, 2 Rechtschreibfehler.

-Wie formuliere ich da eine Vertragsklausel?
-Haftung bei Drucklegung mit übersehenen Fehlern??
-Versicherung abschließen?

Hat jemand Ahnung bzw. kann mich woandershin verweisen?

Danke im voraus
Ulrike

Tach,

da wäre eine spezifische Regelung zur „Abnahme“ des bestellten Werkes anzuraten:

  1. Kunde hat nach Lieferung zu prüfen und

  2. kann innerhalb einer best. Frsit Mängele reklamieren

  3. Nach reklamationslosem Ablauf der Frist gilt Werk als angenommen

so als Beispiel mal aus der hohlen Hand

hallo,

gewährleistungen beim korrekturlesen sind absolut unüblich. zumal vieles als fehler oder richtig rein subjektiv empfunden wird (und der kunde ist könig).
üblicherweise weiß man darauf hin, daß absolute fehlerfreiheit nie gegeben sein kann. dem auftraggeber legt man das überarbeitete manuskript zur abnahme vor und sendet ihm, falls in angemessener zeit keine aufforderung zur nachbesserung erfolgt ist, freundlich die rechnung.

tipp: korrekturlesen wird nach normalerweise nach normseiten oder zeichen berechnet.

tipp 2: http://www.mediafon.net/ratgeber.php3?si=470e3f468b4…

schöne grüße
ann