Guten Tag,
ich schreibe im Kurzstil:
-gestern als Privatperson Auto gebraucht gekauft (Bj. 1998, 220 TKM)
-bei Händler
-Händler ist als Vermittler aufgetreten, der das Fahrzeug im Kd.-Auftrag verkauft. Vertrag mit Ausschluß der Sachmängelhaftung. Angekreuzt, dass er als Händler nicht weiß, ob der Wagen einen Unfall hatte.
-kurz nach Kauf und Kaufpreiszahlung (bar) bei Dekra gewesen. Festgestellt worden ist:
-Achsgelenkt vorne li. muß sofort ausgetauscht werden.
-Rechte Seite auf der gesamten Länge gespachtelt
-Steinschlag in Windschutzscheibe
Frage: Kann der Händler die Sachmägelhaftung ausschließen? Muß der Händler nicht wissen, dass das Fahrzeug gespachtelt ist, also einen Unfall hatte? (Wagen war lt. seiner Aussage die letzten 6 Jahre immer wieder bei Ihm in der Werkstatt)…
Kann ich auf Wandlung pochen, da das Fahrzeug offens. ein Unfallwagen ist und der Händler dies gewusst haben muss?
Gruß Tittitwister
Frage: Kann der Händler die Sachmägelhaftung ausschließen?
Der Händler kann das niemals, deshalb tritt er auch nur als Vermittler auf. Verkäufer ist eine Privatperson, welche die Gewährleistung ausschließen kann. Es kommt darauf an, ob diese Gestaltung eine Umgehung des Verbraucherschutzes nach 475 I BGB ist. Das hängt stark von dem Vertrag zwischen Händler und Verkäufer ab, nämlich wer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufes tatsächlich trägt. Im Normalfall ist das wasserdicht oder nur aufwändig aufzudecken.
Unabhängig von diesem Problem kann sich aber der Verkäufer auf einen Ausschluss gar nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
ich schreibe im Kurzstil:
-gestern als Privatperson Auto gebraucht gekauft (Bj. 1998,
220 TKM)
-bei Händler
-Händler ist als Vermittler aufgetreten, der das Fahrzeug im
Kd.-Auftrag verkauft. Vertrag mit Ausschluß der
Sachmängelhaftung. Angekreuzt, dass er als Händler nicht weiß,
ob der Wagen einen Unfall hatte.
-kurz nach Kauf und Kaufpreiszahlung (bar) bei Dekra gewesen.
Festgestellt worden ist:
-Achsgelenkt vorne li. muß sofort ausgetauscht werden.
-Rechte Seite auf der gesamten Länge gespachtelt
-Steinschlag in Windschutzscheibe
Frage: Kann der Händler die Sachmägelhaftung ausschließen?
Hat er doch mit Bestätigung des Käufers.
Muß der Händler nicht wissen, dass das Fahrzeug gespachtelt ist,
also einen Unfall hatte? (Wagen war lt. seiner Aussage die
letzten 6 Jahre immer wieder bei Ihm in der Werkstatt)…
War das Fahrzeug bei allen Angelegeneheiten beim Händler? Nein, er muss es nicht, steht im Kaufvertrag.
Kann ich auf Wandlung pochen, da das Fahrzeug offens. ein
Unfallwagen ist und der Händler dies gewusst haben muss?
hab gerade den Link von Nimral gelesen. Sachmängelhaftung besteht grundsätzlich. Obgleich das Thema Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen immer noch Türen offen stehen lässt.
Aber grundsätzlich würde ich nach diesen Infos jetzt auch bedingungslos reklamieren.
Zitat der Ursprungspostings: „gestern als Privatperson Auto
gebraucht gekauft“.
Und dann die aufgeführten Mängel…
Mal von unten begonnen:
Steinschlag in Windschutzscheibe: Ist wohl kein Reklamationsgrund
Rechte Seite auf der gesamten Länge gespachtelt: Als Händler muss man das nicht unbedingt sehen und wissen
Achsgelenkt vorne li. muß sofort ausgetauscht werden: Bj. 1998, 220’km, verschleißbedingt?
Sowas kann wohl kaum innerhalb eines Tages verschleißbedingt
kaputt gehen…
Mit Ausnahme des dritten Mangels ist nichts „kaputt“, das Fahrzeug ist scheinbar fahrbereit, über TÜV neu oder nicht ließe sich auch noch streiten.
Ich verstehe es grundsätzlich nicht, weshalb man ein altes Fahrzeug dieser Art kauft und glaubt, es ist wie neu. Irgendwie und irgendwo gilt auch der Grundsatz „wie gesehen“. Ich denke, es wird schwierig werden, nicht unmöglich, und mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Was dürfte der Wagen gekostet haben? Fällt der nicht schon unter die Abwrackprämie? Da käme ich zu einem gaaaanz anderen Verdacht und möglichem „Druckmittel“.
Ich verstehe es grundsätzlich nicht, weshalb man ein altes
Fahrzeug dieser Art kauft und glaubt, es ist wie neu.
Irgendwie und irgendwo gilt auch der Grundsatz „wie gesehen“.
Ich denke, es wird schwierig werden, nicht unmöglich, und mit
erheblichem Aufwand verbunden sein. Was dürfte der Wagen
gekostet haben? Fällt der nicht schon unter die Abwrackprämie?
was ein Mangel ist, steht klar und unmissverständlich im BGB unter §434, Demnach ist eine Sache mangelfrei, wenn sie die vertragliche Beschaffenheit aufweist, sonst eine solche die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Die Argumentation „bei einer solchen Schrottkarre kannst Du für den Preis nichts erwarte“ zieht daher nur sehr begrenzt.