Gewährleistung bei gebrauchten Waren?

Guten Tag,
liebe Rechtsexperten der Wer-Weiss-Was Comunity:
die Frage bezieht sich auf den Verkauf von gebrauchten Elektronikartikeln von einem Unternehmen an ein eingetragenen Verein. Explizit hatte ein Verein Fernsehgeräte ausgeliehen die er nun übernehmen möchte. Als Unternehmen möchten man sich nun vertraglich gegenüber fälschlichen Gewährleistungansprüchen absichern. Soweit ich mich bis jetzt informieren konnte, ist das maximal seit der Schuldrechtsreform was man tun kann die Gewährleistung auf 12 Monate zu reduzieren.
Da ich leider von rechtlichen Dingen als Schüler nicht sehr viel Ahnung habe möchte ich einfach mal folgendes in Erfahrung bringen:

  1. Wie vermerke ich solch eine Klausel in einem Individuellkaufvertrag?
    2.Welche Formalen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden um nicht eine Formverletzung zu provozieren

Würde mich über jegliche Antwort freuen

Hallo,

die Frage bezieht sich auf den Verkauf von gebrauchten
Elektronikartikeln von einem Unternehmen an ein eingetragenen
Verein. Explizit hatte ein Verein Fernsehgeräte ausgeliehen
die er nun übernehmen möchte. Als Unternehmen möchten man sich
nun vertraglich gegenüber fälschlichen
Gewährleistungansprüchen absichern.

Auch ein Verein ist Unternehmer im Sinne des BGB. Sieh auch §13 und §14 BGB. Somit lässt sich die Sachmängelhaftung/Gewährleistung bei gebrauchten Sachen gänzlich wirksam ausschließen.

Soweit ich mich bis jetzt
informieren konnte, ist das maximal seit der
Schuldrechtsreform was man tun kann die Gewährleistung auf 12
Monate zu reduzieren.

Stimmt nur bei Verbrauchsgüterkauf. S.o.

Da ich leider von rechtlichen Dingen als Schüler nicht sehr
viel Ahnung habe möchte ich einfach mal folgendes in Erfahrung
bringen:

  1. Wie vermerke ich solch eine Klausel in einem
    Individuellkaufvertrag?

Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das reicht. Nix von „das EU-Recht zwingt mich“ oder sonstige Anekdoten, die bei Ebay die Runde machen.

2.Welche Formalen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden
um nicht eine Formverletzung zu provozieren

Siehe oben.

Würde mich über jegliche Antwort freuen

Bitte.

Gruß

S.J.