Hallo zusammen!
Ich brauche mal eure Hilfe!
Ich habe im Oktober 2009 einen Mercedes A-Klasse bei einem Autohändler meines Vertrauens gekauft,km-Leistung rund 69.000 km, Erstzulassung 14.09.2004.
Nun war im April 2010 der Lenkstockschalter defekt und wurde ausgetauscht.
Meines Erachtens handelt es sich um kein Verschleißteil, sondern um einen Mangel. Ist dies korrekt?
Oder muss ich die Rechnung zahlen? Mir kommt das ein wenig spanisch vor, zumal mir ein Mercedes-Händler gesagt hat, es handelt sich um einen Schaden im Rahmen der Gewährleistung.
Vielen Dank für einige Anmerkungen!
Gruß,
Karin
Hallo Karin,
mit dieser Frage bist Du bei mir definitiv falsch. Das geht nicht in Richtung Vertragsrecht, hier kann Dir nur jemand helfen, der sich mit Ersatzteilen von Autos auskennt. Viel Glück
Hallo,
der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand und dieser für den gegenwärtigen Defekt ursächlich ist, liegt grundsätzlich beim Käufer.
Im konkreten Fall müsst der Käufer nun beweisen, dass der Defekt auf einen Mangel zurückzuführen ist und nicht etwa auf Verschleiß, Fehlbedienung, Missbrauch etc. und dass dieser Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Das dürfte schwer bis unmöglich sein, denn allein die hypothetische Möglichkeit, dass der Defekt eine andere Ursache haben könnte, macht die Beweisführung zunichte.
Ich sehe hier keinerlei Erfolgsaussichten.
Gruß
S.J.
Ich habe im Oktober 2009 einen Mercedes A-Klasse bei einem
Autohändler meines Vertrauens gekauft,km-Leistung rund 69.000
km, Erstzulassung 14.09.2004.
Nun war im April 2010 der Lenkstockschalter defekt und wurde
ausgetauscht.
Meines Erachtens handelt es sich um kein Verschleißteil,
sondern um einen Mangel. Ist dies korrekt?
Oder muss ich die Rechnung zahlen? Mir kommt das ein wenig
spanisch vor, zumal mir ein Mercedes-Händler gesagt hat, es
handelt sich um einen Schaden im Rahmen der Gewährleistung.
Hallo Karin,
zunächst kommt es darauf an, wann genau Du das Fahrzeug gekauft hast und wann genau der Schaden dem Händler gemeldet wurde.
Im Rahmen der „Sachmangelhaftung“ muss der Händler ein Jahr lang für Schäden an einem Gebrauchtwagen haften.Nur in den ersten 6 Monaten muss er bei Ablehnung der kostenlosen Reparatur beweisen, dass der Schaden bei Auslieferung des Fahrzeuges nicht vorhanden war.Dies wird ihm segr schwer fallen, wenn er nicht vor Auslieferung ein Gebrauchtwagengutachten anfertigen lassen hat. In diesem müsste aber explizit die ordnungsgemäße Funktion des Lenstockhebels erwähnt sein. Hat aber fast kein Händler machen lassen weil es zu teuer ist. Im 2. halben Jahr must Du beweisen, dass der Schaden bei Auslieferung des Fahrzeuges schon vorhanden war. Dies wird Dir genauso schwer fallen wie dem Händler im ersten Halbjahr.
Möglicherweise hast Du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen oder vom Händler mitbekommen.Dann kann der Schaden über diese abgerechnet werden. So wie vorher gesagt übernimmt der Händler in der Regel im ersten halben Jahr nach Auslieferung die Selbstbeteiligung, danach bleibt Sie auf Dir hängen. Kurz, wie gesagt; 1. Halbjahr haftet der Händler, 2.Halbjahr in den meisten Fällen der Kunde.
Gruss
Wolfgang