Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf vom Händler

Hallo,
ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Bei Abholung und nach Übergabe des Geldes an den Verkäufer wies er mich darauf hin, dass der el. Fensterheber auf der Beifahrerseite defekt sei. Nun konnte ich nicht mehr Geld einbehalten oder ähnliches. Ich denke, dass das ein Gewährleistungsfall ist, jedoch ist das Problem, dass der Sitz des Händlers nicht in Wohnortnähe ist. Allerdings ist er auch nur Händler ohne dazugehörige Werkstatt. Könnte ich nach Absprache den Mangel hier reparieren lassen und er müsste die Rg. bezahlen, oder muss das dort passieren, wo der Händler den Sitz hat? Oder fällt das gar in die Katerogie „Persönliches Pech“, weil wir es nicht selbst gemerkt haben? Ich frage zuerst hier, damit ich bei einem eventuellen Telefonat mit dem Verkäufer weiß, wie ich es anfangen soll.
Vielen Dank schonmal für Antworten!

Sie können Mängelbeseitigung verlangen, aber wohl am Wohnort des Verkäufers.

Hallo, Ihr Fall ist recht kompliziert. Sie hätten Dies sofort vor Zeugen beim Händler beanstanden müssen. Existiert ein Kaufvertrag in schriftlicher Form? Ist der Händler evtuell, nur im Auftrag von privaten Kunden aktiv? Schnell entsteht ein Rechtsstreit bei dem es sich um etliche hundert oder gar 1000 Euro handelt. Ohne Zeugen, schriftliche Abmahnung, bzw. Nachbesserung des Verkäufers, kann es sehr schwer sein sein recht zu bekommen.

Mfg Andreas