Gewährleistung bei Gebrauchtwaren

Hallo liebe Rechtskundige,

ich habe gelesen, dass Gebrauchtwarenhändler nach EU-Recht eine Gewährleistung von 1 Jahr auf ihre Waren geben müssen. Bedeutet das jetzt konkret, ich kaufe z.B. einen Fernseher second-hand beim Händler, der Fernseher geht binnen eines Jahres kaputt, dann bekomme ich das Geld zurück ? Es gibt Händler, die geben eine sog. Funktionsgarantie, d.h. sie garantieren nur, dass der gekaufte Gegenstand zum Zeitpunkt des Erwerbs funktioniert. Gilt dann trotzdem die 1-Jahres-Frist?

Gruß
lexi

Hallo,

die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland 2 Jahre. Das ist Gesetz und gilt deshalb für jeden Händler, egal mit was er handelt, also auch für einen Gebrauchtwarenhändler. Und das gilt selbst dann, wenn Dir der Händler was anderes erzählt oder sogar in seinen Geschäftsbedingungen was anderes (z.B. kürzere Fristen) reinschreibt. Kein Händler kann dieses Gesetz ausschließen oder sich sonst irgendwie darum drücken.

Was anderes ist natürlich die Garantie. Das ist eine freiwillige Leistung des Händlers und deshalb kann er dafür die Garantiebedingungen formulieren, wie er will. Gibt er aber eine Garantie, muß er sich auch an die von ihm selbst gegebenen Garantiebedingungen halten. Garantiert er Dir also, daß Du Dein Geld zurückerhälst, wenn der Fernseher innerhalb eines Jahres kaputt geht, muß er es Dir natürlich im Fall des Falles auch geben.

Gruß Ebi

Nöö!
Hallo,

die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland 2 Jahre.
Das ist Gesetz und gilt deshalb für jeden Händler, egal mit
was er handelt, also auch für einen Gebrauchtwarenhändler. Und
das gilt selbst dann, wenn Dir der Händler was anderes erzählt
oder sogar in seinen Geschäftsbedingungen was anderes (z.B.
kürzere Fristen) reinschreibt. Kein Händler kann dieses Gesetz
ausschließen oder sich sonst irgendwie darum drücken.

Falsch! Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt werden.
Siehe FAQ:1152

Btw., Gewährleistung heißt keinesfalls, daß ein Gerät nicht kaputtgehen darf, sondern daß es beim Kauf frei von Mängeln ist.
Wenn es allerdings innerhalb der ersten 6Monate nach Kauf kaputtgeht, muß der Händler ggf. beweisen, daß der Mangel erst nach dem Kauf aufgetreten ist, danach muß der Käufer ggf. beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Beides ist jeweils schwierig.

Btw2., ein defektes Gerät bedeutet keineswegs gleich ‚Geld zurück‘. Der Händler darf erst eine Reparatur versuchen.

Gruß
Axel